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DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-08-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wild Bunch AG Berlin WKN A13SXB; ISIN DE000A13SXB0 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 
26. September 2018, 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, 
Salon Opéra, 
Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 
   4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB (jeweils in der im 
   Jahre 2015 anwendbaren Fassung) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 
   4 HGB (jeweils in der im Jahre 2016 
   anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   und des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für die Geschäftsjahre 2015, 2016 
   und 2017* 
4.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015, 
   2016 und 2017* 
5.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Hans Mahr wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Tarek Malak wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für 
       ihre Aufsichtsratstätigkeit im 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
    e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    g) Herrn Dr. Andreas Pres wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    h) Herrn Norbert Kopp wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
    lassen. 
5.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Hans Mahr wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Tarek Malak wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für 

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