DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-08-20 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Wild Bunch AG Berlin WKN A13SXB; ISIN DE000A13SXB0 Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 26. September 2018, 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Salon Opéra, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB (jeweils in der im Jahre 2015 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert werden. 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB (jeweils in der im Jahre 2016 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert werden. 3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert werden. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017* 4.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Vincent Grimond wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. b) Herrn Brahim Chioua wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. c) Herrn Max Sturm wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. d) Herrn Vincent Maraval wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 4.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Vincent Grimond wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. b) Herrn Brahim Chioua wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. c) Herrn Max Sturm wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. d) Herrn Vincent Maraval wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 4.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Vincent Grimond wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. b) Herrn Brahim Chioua wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. c) Herrn Max Sturm wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. d) Herrn Vincent Maraval wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017* 5.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. b) Herrn Hans Mahr wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. c) Herrn Tarek Malak wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. g) Herrn Dr. Andreas Pres wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. h) Herrn Norbert Kopp wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 5.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. b) Herrn Hans Mahr wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. c) Herrn Tarek Malak wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für
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ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 5.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. b) Herrn Hans Mahr wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. c) Herrn Tarek Malak wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten oder sonstiger unterjähriger Finanzinformationen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. 7. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne, von ihr zu wählende Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nach § 10 Abs. 3 Satz 2 der Satzung nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (§ 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung). Herr Wolf-Dieter Gramatke, Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim sowie Herr Hans Mahr haben ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. Die Amtszeiten der übrigen drei, noch amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Tarek Malak, Pierre Tattevin und Benjamin Waisbren enden mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher sind Neuwahlen aller Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, - gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft die nachfolgend unter lit. (a) bis (e) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das ist - da das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, jeweils nicht mitgerechnet wird - das Geschäftsjahr 2022, beschließt sowie - den unter lit. (f) genannten Kandidaten als Nachfolger für Hans Mahr gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, d.h. für den Rest der Amtszeit von Hans Mahr, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. (a) Herrn *Tarek Malak*, wohnhaft in Berlin, Angestellter bei der Sapinda International Services B.V. (Berlin branch) mit Sitz in Berlin; (b) Herrn *Benjamin Waisbren*, wohnhaft in Chicago (USA) und Los Angeles (USA), Rechtsanwalt, Vorsitzender des Vorstands der LSC Film Corporation; (c) Herrn *Michael Edelstein*, wohnhaft in London (Vereinigtes Königreich), Produzent und Unternehmer, Mitglied im Board of Directors der Motivii Limited, London (Vereinigtes Königreich); (d) Herrn *Dr. Georg Kofler*, wohnhaft in Rottach-Egern, Manager und Unternehmer, Geschäftsführer der Social Chain Group GmbH, München; (e) Herrn *Kai Diekmann*, wohnhaft in Potsdam, Journalist und Unternehmer, Gründer StoryMachine und Gründer Deutsche Fondsgesellschaft; (f) Herrn *Pierre Tattevin*, wohnhaft in Paris (Frankreich), Rechtsanwalt, Partner und Managing Director bei der Lazard Investmentbank Ltd. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Tarek Malak als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Herr *Tarek Malak* ist Mitglied im Aufsichtsrat der Ichor Coal N.V., Schiphol (Niederlande). Darüber hinaus ist Herr Malak kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Tarek Malak ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Malak bereits Aufsichtsrat der Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Malak einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr *Benjamin Waisbren* ist Mitglied des Board der LSC Film Corporation, einem US-amerikanischen Film Koproduktionsfonds, und sonst kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist darüber hinaus auch kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Benjamin Waisbren ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Waisbren bereits Aufsichtsrat der Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Waisbren einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr *Michael Edelstein* ist Mitglied im Board of Directors der Motivii Limited, London (Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus ist Herr Edelstein kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Edelstein ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
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zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Edelstein einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr *Dr.**Georg Kofler* ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen, und Mitglied des Aufsichtsrats der Lumaland AG, Berlin. Darüber hinaus ist Herr Kofler kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Dr. Kofler ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Dr. Kofler einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr *Kai Diekmann* ist Mitglied im Board of Directors der The Times & Sunday Times (London) und Mitglied des Policy Advisory Board von Uber Technologies Inc (San Francisco). Darüber hinaus ist Herr Diekmann kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Diekmann ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Diekmann einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr *Pierre Tattevin* ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Pierre Tattevin ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Tattevin bereits Aufsichtsrat der Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Tattevin einerseits und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 8. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 10 der Satzung)* Die Regelung zum Verfahren der Besetzung vakant gewordener Aufsichtsratsmandate entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand moderner Corporate-Governance-Praxis und soll daher mit dem Ziel der Flexibilisierung angepasst werden. Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung in § 10 Abs. 3 Satz 3 derzeit, dass eine Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Künftig soll die Hauptversammlung in diesen Fällen mehr Flexibilität bei der Festlegung der Amtszeiten haben. § 10 Abs. 3 Satz 3 lautet derzeit wie folgt: 'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.' Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst: 'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Hauptversammlung nicht eine andere Amtszeit beschließt.' 9. *Beschlussfassung über Satzungsänderung hinsichtlich Vorsitz in der Hauptversammlung (§ 23 Abs. 1 der Satzung)* Die Satzung ist auch hinsichtlich der Bestimmung des Vorsitzenden in der Hauptversammlung nicht mehr zeitgemäß und soll durch eine flexiblere Regelung moderner gestaltet werden. § 23 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt: '1. Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats berufen. Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er ein anderes Aufsichtsratsmitglied, das diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der Vorsitzende verhindert und hat er niemanden zu seinem Vertreter bestimmt, so leitet ein von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gewähltes Aufsichtsratsmitglied die Hauptversammlung.' Diese Regelung soll dahingehend flexibilisiert werden, dass für den Fall der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht nur ein anderes Aufsichtsratsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt bzw. gewählt werden kann, sondern auch ein externer Dritter. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um einer Person die Versammlungsleitung zu übertragen, die besonderen Sachverstand auf diesem Gebiet hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 23 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '1. Die Hauptversammlung leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Wenn er verhindert ist, wird die Hauptversammlung von einem anderen Aufsichtsratsmitglied oder einem Dritten geleitet, das bzw. der vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestimmt wird. Unterbleibt eine solche Bestimmung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, wird ein Aufsichtsratsmitglied oder ein Dritter unmittelbar vor der Hauptversammlung von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrates mit einfacher Stimmenmehrheit zum Versammlungsleiter gewählt.' 10. *Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der vereinfachten Einziehung von fünfzehn Aktien (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) sowie Satzungsänderung* Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter Tagesordnungspunkt 11 eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von fünfzehn Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative, i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen: 10.1 Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 81.763.015,00, eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1
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