Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
202 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-08-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wild Bunch AG Berlin WKN A13SXB; ISIN DE000A13SXB0 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 
26. September 2018, 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, 
Salon Opéra, 
Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 
   4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB (jeweils in der im 
   Jahre 2015 anwendbaren Fassung) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 
   4 HGB (jeweils in der im Jahre 2016 
   anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   und des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für die Geschäftsjahre 2015, 2016 
   und 2017* 
4.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Max Sturm wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
    d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015, 
   2016 und 2017* 
5.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Hans Mahr wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Tarek Malak wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für 
       ihre Aufsichtsratstätigkeit im 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
    e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    g) Herrn Dr. Andreas Pres wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
    h) Herrn Norbert Kopp wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
    lassen. 
5.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Hans Mahr wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Tarek Malak wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der -2-

ihre Aufsichtsratstätigkeit im 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 
    e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
    lassen. 
5.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Hans Mahr wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2017 Entlastung erteilt. 
    c) Herrn Tarek Malak wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2017 Entlastung erteilt. 
    d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für 
       ihre Aufsichtsratstätigkeit im 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
    e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2017 Entlastung erteilt. 
    f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine 
       Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
       2017 Entlastung erteilt. 
 
    Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
    lassen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl des 
    Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
    bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & 
    Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von 
    Zwischenberichten oder sonstiger unterjähriger 
    Finanzinformationen bis zur nächsten 
    ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. 
7.  *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
    Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 
    1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von 
    der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
    Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
    Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl 
    für einzelne, von ihr zu wählende Mitglieder 
    oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren 
    Zeitraum beschließt, werden die 
    Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 10 Abs. 3 
    Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der 
    ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die 
    über die Entlastung für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt. Das Jahr, in welchem die 
    Amtszeit beginnt, wird nach § 10 Abs. 3 Satz 2 
    der Satzung nicht mitgerechnet. Die Wahl des 
    Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit 
    ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest 
    der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (§ 
    10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung). 
 
    Herr Wolf-Dieter Gramatke, Frau Prof. Dr. Katja 
    Nettesheim sowie Herr Hans Mahr haben ihre 
    Ämter als Aufsichtsratsmitglieder 
    niedergelegt. 
 
    Die Amtszeiten der übrigen drei, noch 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Tarek 
    Malak, Pierre Tattevin und Benjamin Waisbren 
    enden mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
    Daher sind Neuwahlen aller 
    Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    - gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 der 
      Satzung der Gesellschaft die nachfolgend 
      unter lit. (a) bis (e) genannten Personen 
      mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
      ordentlichen Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das vierte 
      Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
      Amtszeit, das ist - da das Jahr, in 
      welchem die Amtszeit beginnt, jeweils 
      nicht mitgerechnet wird - das 
      Geschäftsjahr 2022, beschließt sowie 
    - den unter lit. (f) genannten Kandidaten 
      als Nachfolger für Hans Mahr gemäß § 
      10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung mit Wirkung 
      ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
      zur Beendigung der ordentlichen 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2020 
      beschließt, d.h. für den Rest der 
      Amtszeit von Hans Mahr, 
 
    zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. 
 
    (a) Herrn *Tarek Malak*, wohnhaft in Berlin, 
        Angestellter bei der Sapinda 
        International Services B.V. (Berlin 
        branch) mit Sitz in Berlin; 
    (b) Herrn *Benjamin Waisbren*, wohnhaft in 
        Chicago (USA) und Los Angeles (USA), 
        Rechtsanwalt, Vorsitzender des Vorstands 
        der LSC Film Corporation; 
    (c) Herrn *Michael Edelstein*, wohnhaft in 
        London (Vereinigtes Königreich), 
        Produzent und Unternehmer, Mitglied im 
        Board of Directors der Motivii Limited, 
        London (Vereinigtes Königreich); 
    (d) Herrn *Dr. Georg Kofler*, wohnhaft in 
        Rottach-Egern, Manager und Unternehmer, 
        Geschäftsführer der Social Chain Group 
        GmbH, München; 
    (e) Herrn *Kai Diekmann*, wohnhaft in 
        Potsdam, Journalist und Unternehmer, 
        Gründer StoryMachine und Gründer 
        Deutsche Fondsgesellschaft; 
    (f) Herrn *Pierre Tattevin*, wohnhaft in 
        Paris (Frankreich), Rechtsanwalt, 
        Partner und Managing Director bei der 
        Lazard Investmentbank Ltd. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
    der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
    lassen. 
 
    Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex wird darauf 
    hingewiesen, dass Herr Tarek Malak als Kandidat 
    für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
    werden soll. 
 
    Herr *Tarek Malak* ist Mitglied im Aufsichtsrat 
    der Ichor Coal N.V., Schiphol (Niederlande). 
    Darüber hinaus ist Herr Malak kein Mitglied in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    und kein Mitglied in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Tarek Malak ist 
    auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
    zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass 
    Herr Malak bereits Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den 
    Aufsichtsrat zwischen Herrn Malak einerseits 
    und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 
    indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten 
    Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Herr *Benjamin Waisbren* ist Mitglied des Board 
    der LSC Film Corporation, einem 
    US-amerikanischen Film Koproduktionsfonds, und 
    sonst kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten. Er ist darüber hinaus 
    auch kein Mitglied in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Benjamin Waisbren 
    ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG 
    unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
    zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass 
    Herr Waisbren bereits Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den 
    Aufsichtsrat zwischen Herrn Waisbren einerseits 
    und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 
    indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten 
    Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Herr *Michael Edelstein* ist Mitglied im Board 
    of Directors der Motivii Limited, London 
    (Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus ist 
    Herr Edelstein kein Mitglied in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein 
    Mitglied in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Edelstein ist auf 
    der Internetseite der Wild Bunch AG unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl 
    in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Edelstein 
    einerseits und Gesellschaften des 
    Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der 
    Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt 
    mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien 
    an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Herr *Dr.**Georg Kofler* ist Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der Leifeld Metal Spinning AG, 
    Ahlen, und Mitglied des Aufsichtsrats der 
    Lumaland AG, Berlin. Darüber hinaus ist Herr 
    Kofler kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Dr. Kofler ist auf 
    der Internetseite der Wild Bunch AG unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
    zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl 
    in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Dr. Kofler 
    einerseits und Gesellschaften des 
    Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der 
    Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt 
    mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien 
    an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Herr *Kai Diekmann* ist Mitglied im Board of 
    Directors der The Times & Sunday Times (London) 
    und Mitglied des Policy Advisory Board von Uber 
    Technologies Inc (San Francisco). Darüber 
    hinaus ist Herr Diekmann kein Mitglied in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    und kein Mitglied in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Diekmann ist auf 
    der Internetseite der Wild Bunch AG unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
    zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl 
    in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Diekmann 
    einerseits und Gesellschaften des 
    Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der 
    Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt 
    mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien 
    an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Herr *Pierre Tattevin* ist kein Mitglied in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    und kein Mitglied in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf von Herrn Pierre Tattevin 
    ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG 
    unter 
 
    www.wildbunch.eu 
 
    im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
    'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
    zugänglich. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
    Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass 
    Herr Tattevin bereits Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den 
    Aufsichtsrat zwischen Herrn Tattevin einerseits 
    und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 
    indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten 
    Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    andererseits keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
    urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
    als maßgebend ansehen würde. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
    vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
    diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
    aufbringen können. 
8.  *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
    hinsichtlich der Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern (§ 10 der Satzung)* 
 
    Die Regelung zum Verfahren der Besetzung vakant 
    gewordener Aufsichtsratsmandate entspricht 
    nicht mehr dem aktuellen Stand moderner 
    Corporate-Governance-Praxis und soll daher mit 
    dem Ziel der Flexibilisierung angepasst werden. 
 
    Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines 
    Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung in 
    § 10 Abs. 3 Satz 3 derzeit, dass eine 
    Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der 
    Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. 
    Künftig soll die Hauptversammlung in diesen 
    Fällen mehr Flexibilität bei der Festlegung der 
    Amtszeiten haben. 
 
    § 10 Abs. 3 Satz 3 lautet derzeit wie folgt: 
 
     'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf 
     der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds 
     erfolgt für den Rest der Amtszeit des 
     ausgeschiedenen Mitglieds.' 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird wie folgt 
    geändert und neu gefasst: 
 
     'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf 
     der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds 
     erfolgt für den Rest der Amtszeit des 
     ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die 
     Hauptversammlung nicht eine andere Amtszeit 
     beschließt.' 
9.  *Beschlussfassung über Satzungsänderung 
    hinsichtlich Vorsitz in der Hauptversammlung (§ 
    23 Abs. 1 der Satzung)* 
 
    Die Satzung ist auch hinsichtlich der 
    Bestimmung des Vorsitzenden in der 
    Hauptversammlung nicht mehr zeitgemäß und 
    soll durch eine flexiblere Regelung moderner 
    gestaltet werden. 
 
    § 23 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet 
    derzeit wie folgt: 
 
     '1. Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist 
     der Vorsitzende des Aufsichtsrats berufen. 
     Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er 
     ein anderes Aufsichtsratsmitglied, das 
     diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der 
     Vorsitzende verhindert und hat er niemanden 
     zu seinem Vertreter bestimmt, so leitet ein 
     von den Anteilseignervertretern im 
     Aufsichtsrat gewähltes 
     Aufsichtsratsmitglied die 
     Hauptversammlung.' 
 
    Diese Regelung soll dahingehend flexibilisiert 
    werden, dass für den Fall der Verhinderung des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden nicht nur ein anderes 
    Aufsichtsratsmitglied zum Versammlungsleiter 
    bestimmt bzw. gewählt werden kann, sondern auch 
    ein externer Dritter. Dies kann insbesondere 
    sinnvoll sein, um einer Person die 
    Versammlungsleitung zu übertragen, die 
    besonderen Sachverstand auf diesem Gebiet hat. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    § 23 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
     '1. Die Hauptversammlung leitet der 
     Vorsitzende des Aufsichtsrates. Wenn er 
     verhindert ist, wird die Hauptversammlung 
     von einem anderen Aufsichtsratsmitglied 
     oder einem Dritten geleitet, das bzw. der 
     vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates 
     bestimmt wird. Unterbleibt eine solche 
     Bestimmung durch den Vorsitzenden des 
     Aufsichtsrates, wird ein 
     Aufsichtsratsmitglied oder ein Dritter 
     unmittelbar vor der Hauptversammlung von 
     den anwesenden Mitgliedern des 
     Aufsichtsrates mit einfacher 
     Stimmenmehrheit zum Versammlungsleiter 
     gewählt.' 
10. *Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung 
    im Wege der vereinfachten Einziehung von 
    fünfzehn Aktien (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. 
    Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) 
    sowie Satzungsänderung* 
 
    Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung 
    von Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter 
    Tagesordnungspunkt 11 eine Kapitalherabsetzung 
    durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen 
    werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 10 
    vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von 
    fünfzehn Aktien der Gesellschaft, die ihr von 
    einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
    gestellt werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. 
    Alternative, i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG), ist 
    Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 
    11 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch 
    Zusammenlegung von Aktien in einem glatten 
    Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu 
    können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur 
    Verfügung gestellten Aktien besteht ein 
    Grundkapital, das durch das vorgesehene 
    Zusammenlegungsverhältnis der 
    Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass 
    Bruchteile entstehen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    Folgendes zu beschließen: 
10.1 Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
     EUR 81.763.015,00, eingeteilt in 81.763.015 
     auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
     einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
     EUR 1,00 je Stückaktie, wird im Wege der 
     vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.