DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.09.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-08-20 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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Wild Bunch AG Berlin WKN A13SXB; ISIN DE000A13SXB0 Wir
laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den
26. September 2018, 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin
Kurfürstendamm,
Salon Opéra,
Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2015, des für die Wild Bunch AG und
den Konzern zusammengefassten Lageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs.
4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB (jeweils in der im
Jahre 2015 anwendbaren Fassung) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den
genannten Unterlagen keine weitere
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
abrufbar. Sie werden auch während der
Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen
werden vom Vorstand und, soweit es um den
Bericht des Aufsichtsrats geht, vom
Aufsichtsrat in der Hauptversammlung
erläutert werden.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des für die Wild Bunch AG und
den Konzern zusammengefassten Lageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs.
4 HGB (jeweils in der im Jahre 2016
anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den
genannten Unterlagen keine weitere
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
abrufbar. Sie werden auch während der
Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen
werden vom Vorstand und, soweit es um den
Bericht des Aufsichtsrats geht, vom
Aufsichtsrat in der Hauptversammlung
erläutert werden.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des für die Wild Bunch AG und
den Konzern zusammengefassten Lageberichts
und des Berichts des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
(HGB) für das Geschäftsjahr 2017
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den
genannten Unterlagen keine weitere
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
abrufbar. Sie werden auch während der
Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen
werden vom Vorstand und, soweit es um den
Bericht des Aufsichtsrats geht, vom
Aufsichtsrat in der Hauptversammlung
erläutert werden.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für die Geschäftsjahre 2015, 2016
und 2017*
4.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Vincent Grimond wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
b) Herrn Brahim Chioua wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
c) Herrn Max Sturm wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
d) Herrn Vincent Maraval wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Vincent Grimond wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
b) Herrn Brahim Chioua wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
c) Herrn Max Sturm wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
d) Herrn Vincent Maraval wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Vincent Grimond wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
b) Herrn Brahim Chioua wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
c) Herrn Max Sturm wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
d) Herrn Vincent Maraval wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015,
2016 und 2017*
5.1 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
b) Herrn Hans Mahr wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
c) Herrn Tarek Malak wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für
ihre Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
g) Herrn Dr. Andreas Pres wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
h) Herrn Norbert Kopp wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
5.2 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
b) Herrn Hans Mahr wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
c) Herrn Tarek Malak wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der -2-
ihre Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
5.3 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Wolf-Dieter Gramatke wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
b) Herrn Hans Mahr wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
c) Herrn Tarek Malak wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
d) Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim wird für
ihre Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
e) Herrn Pierre Tattevin wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
f) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten oder sonstiger unterjähriger
Finanzinformationen bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.
7. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl
für einzelne, von ihr zu wählende Mitglieder
oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren
Zeitraum beschließt, werden die
Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 10 Abs. 3
Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Jahr, in welchem die
Amtszeit beginnt, wird nach § 10 Abs. 3 Satz 2
der Satzung nicht mitgerechnet. Die Wahl des
Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit
ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest
der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (§
10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung).
Herr Wolf-Dieter Gramatke, Frau Prof. Dr. Katja
Nettesheim sowie Herr Hans Mahr haben ihre
Ämter als Aufsichtsratsmitglieder
niedergelegt.
Die Amtszeiten der übrigen drei, noch
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Tarek
Malak, Pierre Tattevin und Benjamin Waisbren
enden mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Daher sind Neuwahlen aller
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
- gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 der
Satzung der Gesellschaft die nachfolgend
unter lit. (a) bis (e) genannten Personen
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit, das ist - da das Jahr, in
welchem die Amtszeit beginnt, jeweils
nicht mitgerechnet wird - das
Geschäftsjahr 2022, beschließt sowie
- den unter lit. (f) genannten Kandidaten
als Nachfolger für Hans Mahr gemäß §
10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung mit Wirkung
ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020
beschließt, d.h. für den Rest der
Amtszeit von Hans Mahr,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen.
(a) Herrn *Tarek Malak*, wohnhaft in Berlin,
Angestellter bei der Sapinda
International Services B.V. (Berlin
branch) mit Sitz in Berlin;
(b) Herrn *Benjamin Waisbren*, wohnhaft in
Chicago (USA) und Los Angeles (USA),
Rechtsanwalt, Vorsitzender des Vorstands
der LSC Film Corporation;
(c) Herrn *Michael Edelstein*, wohnhaft in
London (Vereinigtes Königreich),
Produzent und Unternehmer, Mitglied im
Board of Directors der Motivii Limited,
London (Vereinigtes Königreich);
(d) Herrn *Dr. Georg Kofler*, wohnhaft in
Rottach-Egern, Manager und Unternehmer,
Geschäftsführer der Social Chain Group
GmbH, München;
(e) Herrn *Kai Diekmann*, wohnhaft in
Potsdam, Journalist und Unternehmer,
Gründer StoryMachine und Gründer
Deutsche Fondsgesellschaft;
(f) Herrn *Pierre Tattevin*, wohnhaft in
Paris (Frankreich), Rechtsanwalt,
Partner und Managing Director bei der
Lazard Investmentbank Ltd.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu
lassen.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Tarek Malak als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden soll.
Herr *Tarek Malak* ist Mitglied im Aufsichtsrat
der Ichor Coal N.V., Schiphol (Niederlande).
Darüber hinaus ist Herr Malak kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Tarek Malak ist
auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass
Herr Malak bereits Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den
Aufsichtsrat zwischen Herrn Malak einerseits
und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den
Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten
Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Herr *Benjamin Waisbren* ist Mitglied des Board
der LSC Film Corporation, einem
US-amerikanischen Film Koproduktionsfonds, und
sonst kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten. Er ist darüber hinaus
auch kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Benjamin Waisbren
ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG
unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass
Herr Waisbren bereits Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den
Aufsichtsrat zwischen Herrn Waisbren einerseits
und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den
Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten
Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Herr *Michael Edelstein* ist Mitglied im Board
of Directors der Motivii Limited, London
(Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus ist
Herr Edelstein kein Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein
Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Edelstein ist auf
der Internetseite der Wild Bunch AG unter
www.wildbunch.eu
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'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
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August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl
in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Edelstein
einerseits und Gesellschaften des
Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der
Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Herr *Dr.**Georg Kofler* ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Leifeld Metal Spinning AG,
Ahlen, und Mitglied des Aufsichtsrats der
Lumaland AG, Berlin. Darüber hinaus ist Herr
Kofler kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Dr. Kofler ist auf
der Internetseite der Wild Bunch AG unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl
in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Dr. Kofler
einerseits und Gesellschaften des
Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der
Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Herr *Kai Diekmann* ist Mitglied im Board of
Directors der The Times & Sunday Times (London)
und Mitglied des Policy Advisory Board von Uber
Technologies Inc (San Francisco). Darüber
hinaus ist Herr Diekmann kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Diekmann ist auf
der Internetseite der Wild Bunch AG unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl
in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Diekmann
einerseits und Gesellschaften des
Wild-Bunch-Konzerns, den Organen der
Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Herr *Pierre Tattevin* ist kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Ein Kurzlebenslauf von Herrn Pierre Tattevin
ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG
unter
www.wildbunch.eu
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen'
zugänglich.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass
Herr Tattevin bereits Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl in den
Aufsichtsrat zwischen Herrn Tattevin einerseits
und Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns, den
Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten
Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
8. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
hinsichtlich der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern (§ 10 der Satzung)*
Die Regelung zum Verfahren der Besetzung vakant
gewordener Aufsichtsratsmandate entspricht
nicht mehr dem aktuellen Stand moderner
Corporate-Governance-Praxis und soll daher mit
dem Ziel der Flexibilisierung angepasst werden.
Für Fälle des vorzeitigen Ausscheidens eines
Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Satzung in
§ 10 Abs. 3 Satz 3 derzeit, dass eine
Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt.
Künftig soll die Hauptversammlung in diesen
Fällen mehr Flexibilität bei der Festlegung der
Amtszeiten haben.
§ 10 Abs. 3 Satz 3 lautet derzeit wie folgt:
'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf
der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds
erfolgt für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds.'
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird wie folgt
geändert und neu gefasst:
'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf
der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds
erfolgt für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die
Hauptversammlung nicht eine andere Amtszeit
beschließt.'
9. *Beschlussfassung über Satzungsänderung
hinsichtlich Vorsitz in der Hauptversammlung (§
23 Abs. 1 der Satzung)*
Die Satzung ist auch hinsichtlich der
Bestimmung des Vorsitzenden in der
Hauptversammlung nicht mehr zeitgemäß und
soll durch eine flexiblere Regelung moderner
gestaltet werden.
§ 23 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet
derzeit wie folgt:
'1. Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist
der Vorsitzende des Aufsichtsrats berufen.
Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er
ein anderes Aufsichtsratsmitglied, das
diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der
Vorsitzende verhindert und hat er niemanden
zu seinem Vertreter bestimmt, so leitet ein
von den Anteilseignervertretern im
Aufsichtsrat gewähltes
Aufsichtsratsmitglied die
Hauptversammlung.'
Diese Regelung soll dahingehend flexibilisiert
werden, dass für den Fall der Verhinderung des
Aufsichtsratsvorsitzenden nicht nur ein anderes
Aufsichtsratsmitglied zum Versammlungsleiter
bestimmt bzw. gewählt werden kann, sondern auch
ein externer Dritter. Dies kann insbesondere
sinnvoll sein, um einer Person die
Versammlungsleitung zu übertragen, die
besonderen Sachverstand auf diesem Gebiet hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 23 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'1. Die Hauptversammlung leitet der
Vorsitzende des Aufsichtsrates. Wenn er
verhindert ist, wird die Hauptversammlung
von einem anderen Aufsichtsratsmitglied
oder einem Dritten geleitet, das bzw. der
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates
bestimmt wird. Unterbleibt eine solche
Bestimmung durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, wird ein
Aufsichtsratsmitglied oder ein Dritter
unmittelbar vor der Hauptversammlung von
den anwesenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates mit einfacher
Stimmenmehrheit zum Versammlungsleiter
gewählt.'
10. *Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung
im Wege der vereinfachten Einziehung von
fünfzehn Aktien (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2.
Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG)
sowie Satzungsänderung*
Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung
von Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter
Tagesordnungspunkt 11 eine Kapitalherabsetzung
durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen
werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 10
vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von
fünfzehn Aktien der Gesellschaft, die ihr von
einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung
gestellt werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2.
Alternative, i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG), ist
Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt
11 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch
Zusammenlegung von Aktien in einem glatten
Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu
können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur
Verfügung gestellten Aktien besteht ein
Grundkapital, das durch das vorgesehene
Zusammenlegungsverhältnis der
Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass
Bruchteile entstehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
Folgendes zu beschließen:
10.1 Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 81.763.015,00, eingeteilt in 81.763.015
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 je Stückaktie, wird im Wege der
vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1
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August 20, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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