Kein Mensch befasst sich gerne mit den unangenehmen Seiten seines Lebens. Trotzdem sollte sich jeder einmal mit der Möglichkeit auseinandersetzen, durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall körperlich oder geistig handlungsunfähig zu werden. Für die meisten Menschen ist es wichtig, dass dann Entscheidungen so getroffen werden, wie man sie selbst getroffen hätte. Doch damit es so weit kommen kann, sollte jeder rechtzeitig aktiv werden. Die Lösung heißt Vorsorgevollmacht.
Für viele Menschen ist klar: Wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin, kümmern sich meine Angehörigen notfalls um alles. Soweit die Theorie. Denn tatsächlich haben weder der eigene Ehepartner noch Kinder oder Eltern automatisch die rechtliche Handhabe als gesetzlicher Vertreter zu agieren. Laut deutschem Recht bedarf es dazu entweder einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder der gerichtlichen Bestellung als Betreuer. Und:
Entgegen einem verbreiteten Vorurteil sind Vorsorgevollmachten keine Frage des Alters. "Jedes junge Paar sollte spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten", erklärt Timm Starke von der Bundesnotarkammer. Denn wenn einem der Partner etwas zustößt, so muss der andere in der Lage sein, die Darlehensverträge mit der Bank zu ändern oder im Notfall die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne Vollmacht geht das nicht. Denn selbst Eheleute sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.
Eine Frage des Vertrauens. Eine solche rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht ist die so genannte Vorsorgevollmacht. Mit dieser lassen sich alle wichtigen Lebensbereiche abdecken. Dabei können konkrete Entscheidungen vorweggenommen oder auch umfassende Vollmachten erteilt werden. Neben der Frage: Wie würde ich in der Situation entscheiden, steht dabei auch diese im Raum: Wem vertraue ich in der Situation am ehesten. Idealerweise bespricht jeder dieses Themen bereits frühzeitig mit dem jeweiligen Bevollmächtigten. Nur dann kann man sich auch sicher sein, dass im Fall der Fälle die Entscheidungen im eigenen Sinne getroffen werden.
Weder der eigene Ehepartner noch Kinder oder Eltern haben automatisch das Recht als gesetzlicher Vertreter zu agieren.
Die natürlichen Ansprechpartner für eine Vorsorgevollmacht sind die eigenen Angehörigen. Das kann der Ehepartner sein, ein Kind oder auch ein guter Freund. der Betreffende muss sich einfach gut mit der Entscheidung fühlen, sein Leben in den Händen anderer zu wissen. Generell muss ein Bevollmächtigter kooperativ und durchsetzungsfähig sein und es schaffen, eine Entscheidung im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich die Vollmacht auf eine Person beschränken und gegebenenfalls eine Vertretungsperson für den Verhinderungsfall benannt werden. Sind diese Entscheidungen einmal getroffen, ist viel erreicht und es kann sich dann um die tatsächliche Vollmacht gekümmert werden.
Ernsthafte Diskussion. Erfahrungsgemäß sorgt schon das Gespräch über die einzelnen Punkte einer Vorsorgevollmacht für die notwendige Diskussion und Ernsthaftigkeit. Dabei sollte sich jeder der Beteiligten die Argumente des Gegenübers gut anhören, um später einmal im Sinne des Betroffenen und nicht im eigenen Sinne zu entscheiden. Gerade Familienangehörige sollten zudem frühzeitig entsprechend aufgeklärt werden, um im Fall der Fälle "Überraschungen" aus dem Inhalt einer Vorsorgevollmacht zu vermeiden.
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