Bielefeld (ots) - Nach der illegalen Weitergabe eines Haftbefehls ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden nicht nur gegen den Unbekannten, der das Dokument geleakt hat. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte dem WESTFALEN-BLATT, die Ermittlungen richteten sich auch gegen diejenigen, die den Haftbefehl im Internet veröffentlicht hätten. Der Paragraph 353 des Strafgesetzbuchs stelle die Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren unter Strafe, und um so ein Dokument handele es sich bei einem Haftbefehl. Im Internet habe man teilweise geschwärzte, aber auch völlig unbearbeitete Versionen entdeckt. "Die Schwärzung einiger Namen ändert aber nichts an der Strafbarkeit", sagte Haase.
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