Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 15 sorgte während der Quartalsberichtssaison des Öfteren für Furore. Was hat es mit dem neuen Standard auf sich und warum sind manche Unternehmen stärker betroffen als andere?
Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU sind seit 1. Januar 2005 grundsätzlich in der Pflicht einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die Abschlüsse nach IFRS sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens enthalten und somit die Bedürfnisse von Eigen- und Fremdkapitalgebern befriedigen. Die IFRS-Rechnungslegung zielt dabei auf den "Fair Value"-Ansatz ab, d. h. Vermögenswerte und Schulden werden im Gegensatz zum HGB-Konzernabschluss, bei dem das "Vorsichtsprinzip" Anwendung findet, zu Marktwerten bilanziert. Den wichtigsten Kern der IFRS-Rechnungslegung bilden dabei die beiden Grundsätze der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Darüber hinaus soll durch die aufgestellten Vorschriften die Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit und die Verständlichkeit internationaler Jahres- und Konzernabschlüsse verbessert werden.
Am 28. Mai 2014 hat der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB), zum Ärger vieler Unternehmen, einen neuen Standard namens IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" zur Umsatzrealisierung veröffentlicht. Dieser Rechnungslegungsstandard enthält Vorschriften über die Bilanzierung aller Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und ist seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. Er löst damit vorherige Vorschriften zur Umsatzrealisation, wie zum Beispiel den IAS 18, IAS 11 und IFRIC 13 ab. Der Standard sorgt somit bei einer der wichtigsten Unternehmenskennzahlen für erhebliche Veränderungen - nämlich dem Umsatz.
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