Halle (ots) - Während bei einem deutschen Verdächtigen in solchen Fällen von Beziehungsdramen gesprochen wird, vermengt man einen afghanischen Täter mit den in Chemnitz festgenommenen Irakern und Syrern zu einem gemeinsamen Problem - und behauptet, das "Rechtsempfinden" rufe nach härteren Strafen. Doch für ein Gericht darf nur der konkrete Fall zählen, nicht die Debatte. Blendet man alle unsachlichen und sachfremden Erwägungen aus, zeigte der Rechtsstaat in Kandel sehr wohl Konsequenz.
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