BERLIN (Dow Jones)--Die deutsche Versicherungsbranche hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rentenzahlungen von Pensionskassen begrüßt. Die Entscheidung der Karlsruher Richter "macht die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte attraktiver und stärkt damit die dringend notwendige Eigenvorsorge im deutschen Alterssicherungssystem", erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Habe ein Arbeitnehmer seine betriebliche Altersversorgung auch mit eigenen Beiträgen aufgebaut, die er nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in eine Pensionskasse eingezahlt habe, müssten auf diesen Beiträgen beruhende Rentenzahlungen sozialversicherungsrechtlich wie Leistungen einer privaten Rentenversicherung behandelt werden. "In diesem Fall müssen von diesem Teil der Rente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung abgeführt werden", betonte der GDV.
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September 04, 2018 09:43 ET (13:43 GMT)
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