Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
641 Leser
Artikel bewerten:
(3)

DGAP-Adhoc: Arcandor AG i.I.: Vorstandsbestellung (deutsch)

Arcandor AG i.I.: Vorstandsbestellung

DGAP-Ad-hoc: Arcandor AG / Schlagwort(e): Personalie
Arcandor AG i.I.: Vorstandsbestellung

06.09.2018 / 14:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR Arcandor AG i.I.: Vorstandsbestellung Essen, 06. September 2018 - Das für die Arcandor AG (ISIN DE0006275001) zuständige Registergericht hat mit soeben zugestelltem Beschluss Herrn Dr. Serge Reitze, Rechtsanwalt, Köln, und Herrn Heinz Schlier, Kaufmann, Köln, zu Vorstandsmitgliedern der Arcandor AG bestellt. Der Beschluss erfolgte antragsgemäß (vgl. auch Ad hoc-Mitteilung vom 23. Juli 2018, 11.45 Uhr). Kontakt: Thomas Schulz Tel. +49 (0)171-8686482
06.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Arcandor AG Kennedyplatz 2 50679 Köln Deutschland E-Mail: insosekr@goerg.de ISIN: DE0006275001 WKN: 627500 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Hannover; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
721307 06.09.2018 CET/CEST

ISIN DE0006275001

AXC0202 2018-09-06/14:45

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.