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DGAP-HV: Catalis SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.10.2018 in Waalre mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Catalis SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Catalis SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.10.2018 in Waalre mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-09-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Catalis SE Amsterdam, Die Niederlande Einladung zur 
Teilnahme 
an der außerordentlichen Hauptversammlung der 
Catalis SE 
 
Die Aktionäre der Catalis SE sind hiermit eingeladen, 
an der außerordentlichen Hauptversammlung des 
Unternehmens teilzunehmen. Die Hauptversammlung wird am 
8. Oktober 2018 um 11 Uhr CET am registrierten Sitz der 
Gesellschaft, in der Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA 
Waalre, Niederlande stattfinden und in englischer 
Sprache abgehalten werden. 
 
Die Tagesordnung ist wie folgt: 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP 1: *Eröffnung der Versammlung* 
TOP 2: *Genehmigung des Umzugs des Sitzes der 
       Gesellschaft von den Niederlanden nach 
       England (UK) und die Übernahme der 
       neuen Satzung, sobald der Umzug effektiv 
       durchgeführt ist.* 
TOP 3: *Abschluss* 
 
*Vorschlag zur Beschlussfassung der 
außerordentlichen Hauptversammlung* 
Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss vor: 
 
*Beschluss* 
 
*(1) Der Sitz der Gesellschaft wird vorbehaltlich und 
in Einklang mit der Council Regulation (EC) No. 
2157/2001 vom 8. Oktober 2001 nach Großbritannien 
(Vereinigtes Königreich) verlegt* 
*(2) Die Satzung des Unternehmens wird entsprechend neu 
gefasst, die neue Satzung ersetzt die bisherige vom 
Zeitpunkt an, zu dem die Sitzverlegung effektiv 
durchgeführt ist* 
*(3) Die Durchführung der rechtlichen Umsetzung dieser 
Maßnahmen, sofern sie von der 
außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt 
werden* 
 
Alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit 
der außerordentlichen Hauptversammlung können 
kostenfrei entweder auf der Website des Unternehmens 
(www.catalisgroup.com) oder am Sitz des Unternehmens, 
Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, Niederlande, 
eingesehen werden. 
 
*Zusätzliche Informationen zur außerordentlichen 
Hauptversammlung* 
*Teilnahme und Ausübung der Stimmrechte* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, setzen sich bitte über ihre Bank oder ihren 
Broker in Verbindung mit: 
 
Catalis SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
per Fax unter +49 89 30903-74675 
oder per mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Aktionäre müssen sich von ihrer Bank oder ihrem Broker 
bestätigen lassen, dass die Aktien in ihrem Namen 
registriert sind. Die schriftliche Bestätigung muss 
beim Computershare Operations Center spätestens bis zum 
1. Oktober 2018 um 18:00 Uhr (CET) eingegangen sein. 
Die Aktionäre erhalten dann ihre Eintrittskarte per 
Post oder mail. Die Eintrittskarte gilt als 
Zugangsberechtigung für die Hauptversammlung. 
 
Aktionäre, die sich über Computershare Operations 
Center zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben 
mehrere Möglichkeiten ihre Stimmrechte auszuüben. 
Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, 
können entweder einen Dritten oder den Vertreter der 
Catalis SE, Peter Biewald, bevollmächtigen, sich 
vertreten zu lassen und gemäß ihren Vorgaben 
abzustimmen. Die Formulare für die Vollmacht und die 
Instruktionen zur Abstimmung finden sich auf der 
Website des Unternehmens: 
 
http://www.catalisgroup.com/index.php?id=153 
 
auf Anfrage werden die Formulare auch per Post 
versandt. 
 
Sofern der Vertreter des Unternehmens bevollmächtigt 
werden soll, muss die Vollmacht an folgende Adresse 
geschickt werden: Catalis SE, Peter Biewald, Laan van 
Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, Niederlande. 
 
*Zutrittskontrolle* 
 
Die angemeldeten Aktionäre und Bevollmächtigten können 
ihre Stimmrechte nur ausüben, wenn Sie sich bei der 
Hauptversammlung persönlich anmelden. Die 
Zutrittskontrolle beginnt am Tag der Hauptversammlung 
ab 10 Uhr, alle Teilnehmer müssen sich ausweisen, die 
Bevollmächtigten müssen zudem schriftliche Vollmachten 
vorlegen. 
 
September 2018 
 
*Catalis SE* 
 
_The Board of Directors_ 
 
2018-09-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Catalis SE 
             Laan van Diepenvoorde 3 
             5582 LA Waalre 
             Niederlande 
E-Mail:      peter.biewald@catalisgroup.com 
Internet:    http://www.catalisgroup.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
721729 2018-09-07 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 07, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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