Themen heute:
Ratenkredite: Flexibilität bei der Rückzahlung muss nicht teuer sein /// Unterschied zwischen Neu- und Kaufwertentschädigung
1.
Kreditnehmer wollen bei der Rückzahlung ihrer Darlehen häufig flexibel bleiben, ohne dafür extra zu bezahlen. In solchen Fällen können sie ihre Restschuld gegebenenfalls vorzeitig verringern oder ganz zurückzahlen, vielleicht auch mit der Ratenzahlung pausieren oder die Ratenhöhe anpassen.
"Verbraucher finden online neben den günstigsten Zinsen auch die flexibelsten Ratenkredite, ganz auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten", sagt man bei CHECK24. Sondertilgungen sind Zahlungen, die Verbraucher z. B. bei unerwartetem Geldeingang zusätzlich zur monatlichen Kreditrate leisten können.
So sind sie schneller schuldenfrei und zahlen weniger Zinsen. Verwendet ein Kreditnehmer z. B. seine Steuerrückzahlung in Höhe von 935 Euro für die Rückzahlung eines laufenden Ratenkredits über 12.000 Euro, spart er insgesamt 139 Euro Zinskosten. Die Restlaufzeit reduziert sich außerdem von 48 auf 44 Monate. Fällt das zusätzliche Einkommen z. B. durch eine Erbschaft höher aus, können Kreditnehmer mit einer vorzeitigen Gesamttilgung die Restschuld auf einmal zurückzahlen. Stammen die finanziellen Mittel für die Rückzahlung aus einem neuen Darlehen, spricht man von Umschuldung. Sondertilgungen und die vorzeitige Ablösung des Altkredits sind immer möglich, das Kreditinstitut kann dafür aber eine Gebühr verlangen. Diese Kosten können sich Verbraucher allerdings sparen: Von 44 Banken im CHECK24 Kreditvergleich ermöglichen 29 kostenlose Sondertilgungen und davon 15 auch eine kostenlose vorzeitige Gesamttilgung.
2.
Im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen hört man immer wieder die Begriffe Neuwert- bzw. Kaufwertentschädigung. Was ist der Unterschied? Nun, Neufahrzeuge verlieren in den ersten zwei Jahren schnell an Wert. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann dieser Wertverfall bei 30 bis 40 Prozent liegen.
Kommt es kurz nach dem Kauf oder der Erstzulassung, beispielsweise durch einen Unfall, zu einem Totalschaden oder wird das Auto gestohlen, ersetzen einige Versicherer nach Auskunft der ERGO Versicherung dem Besitzer nur den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den Fahrer aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz für das beschädigte oder gestohlene Auto zu beschaffen. Falls sich der Geschädigte dann wieder einen Neuwagen kaufen möchte, muss er für die Differenz zwischen Neupreis und Wiederbeschaffungswert selbst aufkommen. In einer guten Teil- oder Vollkaskoversicherung wird jedoch je nach Police oder gewählten Zusatzbausteinen in den ersten sechs bis maximal 24 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis erstattet.
Diesen Beitrag können Sie hier nachhören oder downloaden.