Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz der Teilkasko aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Das hat das Oberlandgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Der Versicherer muss dann trotzdem haften, wenn zwischen der Außenhaut ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2018 AssCompact