Mainz (ots) - Ein 17-Jähriger sitzt in Haft. Er hat eine Anschlagsplanung gestanden. Das macht ihn noch nicht zum Täter, noch nicht zum Terroristen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aber es gilt auch: Konkrete Gefährdungen sind allgegenwärtig und sie erfordern höchste Aufmerksamkeit von Sicherheitskräften. Sie erfordern nicht zuletzt, dass diese Sicherheitskräfte durch Gesetze und Instrumentarien so ausgestattet werden, dass sie nicht unverschuldet wie Trottel dastehen und nicht wie ein Mittelklasse-Wagen unter Formel-1-Boliden. Geld ist notwendig, damit exzellente IT-Leute, um sehr gut zu verdienen, nicht zwingend in der freien Wirtschaft anheuern müssen, sondern auch bei Landeskriminalämtern oder beim BKA landen können. Die Vorratsdatenspeicherung liegt immer noch auf Eis. Sie ist wahrhaftig kein Teufelszeug, sondern wenigstens die Chance, verdächtigen Verbindungsdaten - nicht Inhalten - auf die Spur zu kommen. Und zwar nicht einfach mal so, sondern nur dann, wenn ein Richter dazu nickt. Im digitalen Zeitalter vollzieht sich die Radikalisierung nicht selten im Internet; also müssen diejenigen, die auf der Seite des Rechts stehen, dort genauso gut und sicher zuhause sein wie die anderen. Aber nicht jede Radikalisierung vollzieht sich im Netz. Straßen und Plätze in Deutschland und Europa sind nicht dazu da, damit Salafisten dort ihre Schriften verteilen. Nicht zuletzt: Noch mehr Aufmerksamkeit und notfalls auch unnachgiebigere Kontrollen und Sanktionen sind notwendig, falls Gefährdungen von Moscheen oder anderen muslimische Einrichtungen ausgehen; wobei sich ein Generalverdacht wie von selbst verbietet.
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