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Datenschutz-Risikomanagment dringender denn je - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet politische Parteien zu Datenschutz-Folgenabschätzung

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Wien (pts008/14.09.2018/10:10) - Jüngste Datenschutzvorfälle in einer 
österreichischen Partei machen hellhörig. Zur Kandidatenkür wählte jüngst eine 
Partei ein Online-Auswahlsystem. Sowohl Kandidaten als auch Mitglieder und 
sonstige politisch intereessierte Personen sollen sich online an der Suche nach 
den besten Spitzenkandidaten begeben. Ein durchaus innovativer und vorbildlicher 
Ansatz. Auch geeignet, um neue "politikferne" Schichten anzusprechen. Nach 
kurzer Zeit kam es jedoch zu einem Datenleck. Teilnehmer des Auswahlprozesses 
wurden der Öffentlichkeit bekannt. Damit auch - indirekt - parteipolitische 
Präferenzen. Ein absolutes No-Go, sogar in Österreich. 
 
Offenbar wurden in der Euphorie der politischen Innovation die Verpflichtungen 
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersehen oder unterschätzt. Sobald 
politische, religiöse, weltanschauliche oder gesundheitliche Daten verarbeitet 
werden, ist eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Eine 
derartige Folgenabschätzung analysiert den gesamten Verarbeitungsprozess nach 
Schwachstellen und typischen Bedrohungen für Betroffene. 
 
Finanzielle Risken müssen dabei genauso beachtet werden, wie Reputationsrisken, 
Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, Rufschädigung, Verlust von 
Rechten und Freiheiten, Kontrollverlust über die eigenen Daten. In Summe müssen 
rund 20 Risikoklassen beachtet werden. 
 
Hans G. Zeger, Geschäftsführer e-commerce monitoring gmbh: "Im Zuge der 
Einführung der DSGVO haben wir hunderte Unternehmen, NGOs, Parteien und Behörden 
in der korrekten Anwendung der DSGVO geschult und beraten. Dabei konnten wir 
feststellen, dass gerade bei der Datenschutz-Folgenabschätzung hohe Unsicherheit 
herrscht, was zu tun ist. Wir haben daher Methoden zur 
Datenschutz-Folgenabschätzung entwickelt, die kostengünstig, DSGVO-konform und 
die Risken sowohl für Verarbeiter als auch Betroffene reduzieren." 
 
Die DSGVO-konforme Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet etwa 30 
unterschiedliche Verarbeitungsschritte, identifziert je Verarbeitungsschritt 
alle möglichen Schwachstellen und bewertet die zutreffenden Risikoklassen. 
Ergebnis der Analyse sind Vorschläge zur Verbesserung der 
Informationsverarbeitung zur Minimierung der Risken. 
 
Wird die verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung "vergessen", drohen neben 
empfindlichen Geldstrafen (bis 20 Mio. Euro) Schadenersatzklagen, Reputations- 
und Vertrauensverlust. Bei Unternehmen wird sich das in Umsatzeinbrüchen 
niederschlagen, bei Parteien in Wählerverlusten. 
 
Hans G. Zeger: "Selbst in Bereichen, in denen keine verpflichtende 
Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, führt eine strukturierte 
Risikoanalyse zu verbesserter Informationsverarbeitung, geringeren Risken und am 
Ende auch zu geringeren Kosten." 
 
(Ende) 
 
Aussender: e-commerce monitoring gmbh 
Ansprechpartner: Dr. Hans G. Zeger 
Tel.: +43 1 53 20 944 49 
E-Mail: info@e-monitoring.at 
Website: www.globaltrust.eu 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180914008 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 14, 2018 04:10 ET (08:10 GMT)

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