Wer eine Betriebsrente bezieht, muss nicht in jedem Fall Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ausnahme gilt für alle Betriebsrentner, die ihre Beiträge größtenteils außerhalb des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses privat angespart haben. Von Martin ReimDen vollständigen Artikel lesen ...