Auf dem Titel nennt DER SPIEGEL Innenminister Horst Seehofer den "Gefährder". Als Gefährder werden im Recht der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen begründete Tatsachen die Befürchtung der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden.
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