
Das Verwaltungsgericht begründet die Ablehnung der Klage von Nasibullah S. unter anderem mit dessen Aufenthalt in Afghanistan nach seiner unrechtmäßigen Abschiebung. Ihm sei während dieser Zeit keine Verfolgung zu Teil geworden. Er hätte auch von keiner konkreten Gefahrenlage dort berichten können.
Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli 2018 mit 68 weiteren Asylbewerbern nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen seinen abgelehnten Asylantrag geklagt hatte und das Klageverfahren noch nicht abgeschlossen war. Über die unrechtmäßige Abschiebung hatte der NDR berichtet. Daraufhin veranlassten die Behörden Anfang August die Rückkehr von Nasibullah S. von Afghanistan nach Deutschland, damit das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.
Nach seiner Rückkehr hatte sich Nasibullah S. große Hoffnung auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gemacht: "Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten und in Deutschland zur Ruhe kommen", hatte er damals gegenüber Reportern des NDR gesagt.
Der Flug vom 3. Juli 2018, bei dem 69 abgelehnte Asylbewerber, unter ihnen Nasibullah S., nach Kabul abgeschoben wurden, hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er am 69. Geburtstag von Horst Seehofer (CSU) stattfand und sich der Bundesinnenminister bei einer Pressekonferenz über den Abschiebeflug zufrieden gezeigt hatte.
Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Er gab an, von den Taliban bedroht worden zu sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. In der Begründung hieß es, er müsse nicht in den gefährlichen Süden des Landes zurückkehren, sondern könne auch in anderen Regionen Afghanistans leben, die ausreichend sicher seien.
Nach der Ablehnung der Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag droht Nasibullah S. nun erneut die Abschiebung nach Afghanistan.
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