Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) - Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald?s (ISIN: US5801351017, WKN: 856958, Ticker-Symbol: MDO, NYSE-Symbol: MCD) in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. ...Den vollständigen Artikel lesen ...