Die Finanzaufsicht Bafin fordert von der
Deutschen Bank
Zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen werde bei der Deutschen Bank ein Sonderbeauftragter eingesetzt. Nach Angaben der Bafin ist es das erste Mal, dass die deutsche Finanzaufsicht eine solche aufsichtliche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet. Hintergrund des Bafin-Vorstoßes sind dem Vernehmen nach keine aktuellen Tatbestände.
"Wir haben den Anspruch, dass die Prozesse zur Identifizierung unserer Kunden den regulatorischen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht werden", erklärte ein Deutsche-Bank-Sprecher. "Wir stimmen mit der Bafin darin überein, dass wir diese Prozesse in der Unternehmens- und Investmentbank weiter verbessern müssen." Die Bank arbeite gemeinsam mit der Finanzaufsicht und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Sonderbeauftragter daran, "die regulatorischen Anforderungen schnellstmöglich und im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen"./ben/DP/she
ISIN DE0005140008
AXC0160 2018-09-24/15:11