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DGAP-Media / 2018-09-28 / 09:30
*Pressemitteilung*
*Anlegerklagen VW-Dieselgate: Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage
vor dem Oberlandesgericht Braunschweig - Haftung der Volkswagen AG gegenüber
Aktionären, Anleiheerwerbern sowie Derivatekäufern möglich - Eintritt der
absoluten Verjährung droht zum 31. Dezember 2018.*
Kirchentellinsfurt, 28.09.2018
Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten bekanntlich in dem
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG (VW) und die Porsche
Automobil Holding SE (PSE) in Sachen "Dieselgate" vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Braunschweig die Musterklägerin sowie weit über tausend
institutionelle und private Investoren. Am 10., 11. und 17. September haben
dort die ersten mündlichen Verhandlungstage stattgefunden.
Das OLG Braunschweig gab bereits zu einer Reihe von Punkten seine vorläufige
Einschätzung bekannt. Danach sind rechtlich besonders vorteilhafte Ansprüche
gegen VW nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche seit 10. Juli 2012
entstanden wären, noch nicht verjährt. Daneben bleiben aber auch eventuelle
deliktische Ansprüche für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2008 bestehen. In
besonderem Maße erfolgversprechend sind nach den Ausführungen des
Senates Ansprüche aus Wertpapierkäufen ab dem 24. Mai 2014. Auch die Haftung
von VW gegenüber Erwerbern von Anleihen, Porsche-Vorzugsaktien sowie
Derivaten hält das OLG für grundsätzlich möglich. Eventuelle Ansprüche gegen
PSE wurden noch nicht erörtert.
Das OLG Braunschweig erteilte verschiedenem zentralem
Verteidigungsvorbringen von VW dabei eine Absage. So könne sich VW nicht
darauf berufen, vor dem 18. September 2015 von Ad-hoc-Pflichten befreit
gewesen zu sein. Auch greife der Grundsatz, sich selbst keiner Straftat
bezichtigen zu müssen, vorliegend nicht ein. Ferner bestätigte das Gericht,
dass der Vortrag der Klägerseite in Bezug auf die Kenntnis des ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden Professor Martin Winterkorn von den technologischen
Entwicklungen ausreichend sei, um VW die sogenannte sekundäre Darlegungslast
bzgl. seiner Kenntnis aufzuerlegen. Danach muss VW substantiiert und
schlüssig vortragen, warum Winterkorn keine Kenntnis von den vorgenommenen
Manipulationen gehabt haben soll. Das bedeutet prozessrechtlich eine ganz
erhebliche Stärkung der Rechtsposition der klagenden Anleger und Investoren.
Diese und andere positive Aussagen des OLG Braunschweig haben die
Erfolgschancen der Kläger weiter deutlich erhöht. Die nächsten
Verhandlungstermine sind auf den 26. November, den 3. Dezember und den 10.
Dezember festgesetzt, weitere Termine folgen in 2019.
Alle geschädigten Anleger und Investoren, die zwischen dem 6. Juni 2008 und
dem 18. September 2015 VW-Aktien, VW-Anleihen, Derivate auf VW-Aktien
und/oder Porsche-Aktien erworben haben und bislang noch keine rechtlichen
Schritte eingeleitet haben, können noch bis spätestens 31. Dezember 2018
Klage einreichen. Danach droht der absolute Verjährungseintritt.
Interessenten können sich unter www.vw-klage.de [1] kostenlos registrieren
und erhalten dann umgehend weitere kostenlose Informationen.
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Axel Wegner | Rechtsanwalt
Marvin Kewe | Rechtsanwalt
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 9090920
Fax: +49 7121 9090981
Mail: medien@tilp.de
www.tilp.de [2]
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [3].
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte*
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine
der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994
konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von
Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder
Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen
Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und
Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien
in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das
Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE
zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden
Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von
JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl
institutioneller als auch privater Investoren in bank- und
kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen
gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber
bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im
Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige
Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet
"Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat
inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des
Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in
Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006
erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei
Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein
"bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der
Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM),
Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller
Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und
Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise
und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz.
National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war
der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im
"wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der
Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen
die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den
Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real
Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt
Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG"
(18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des
Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen
AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und
Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen
Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der
Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger
des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten
Finanzmarktnovellierungsgesetz.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlagwort(e): Dienstleistungen
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September 28, 2018 03:30 ET (07:30 GMT)
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