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DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.11.2018 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 29.11.2018 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-10-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Schloss Wachenheim AG Trier - Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre 
hiermit zu der am Donnerstag, dem 29. November 2018, vormittags 
um 10:00 Uhr, im ERA Conference Centre (ECC), 
Gebäude B 
Metzer Allee 2 - 4 
54295 Trier stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern 
   mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss am 20. September 2018 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
 
   http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2018 
 
   zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 20.171.063,35 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       = EUR 3.960.000,00 
   Dividende von EUR 0,50 
   je Aktie auf 7.920.000 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue         = EUR 16.211.063,35 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             = EUR 20.171.063,35 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, mithin am 4. Dezember 2018, fällig. 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden 
   sind, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den 
   entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 
   30. Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 
   zum 30. Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 
   2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie 
   zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
   2018 bis zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs. 
   5, § 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu 
   wählen. 
 
   Dem Aufsichtsrat liegt bereits die Unabhängigkeitserklärung 
   der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft gemäß Ziffer 7.2.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor. 
*** 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Schloss Wachenheim AG EUR 50.054.400,00 (in 
Worten: Euro fünfzig Millionen vierundfünfzigtausendvierhundert) 
und ist eingeteilt in 7.920.000 Stamm-Stückaktien, die auf den 
Inhaber lauten. Jede dieser Aktien gewährt eine Stimme, so dass 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage 
der Satzung 7.920.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien 
stehen der Schloss Wachenheim AG gemäß § 71b AktG keine 
Rechte zu. Die Schloss Wachenheim AG hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
7.920.000. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
Aktien kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
angegebenen Adresse der Landesbank Baden-Württemberg anmelden und 
eine von ihrem depotführenden Institut erstellte Bescheinigung 
über den Anteilsbesitz übermitteln. Der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft muss sich auf den Beginn des 8. November 
2018, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter der nachstehend angegebenen Adresse der Landesbank 
Baden-Württemberg bis spätestens zum Ablauf des 22. November 
2018, 24.00 Uhr, zugehen. Anmeldung und Nachweis bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. 
 
*Anmeldeadresse:* 
 
Schloss Wachenheim AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 (0) 711 127 79256 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, soweit es die 
Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
betrifft, nur derjenige, der den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierauf keine Auswirkung. Aktionäre, die 
sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind demnach auch dann zur Teilnahme und 
Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind hieraus zur Teilnahme 
oder Stimmrechtsausübung nicht berechtigt, soweit sie sich nicht 
durch den bisherigen Aktionär hierzu bevollmächtigen lassen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit 
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis 
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger 
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst 
frühzeitig anzufordern. 
 
*Verfahren der Stimmrechtsvertretung:* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten 
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind sowohl eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung als auch ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den zuvor genannten 
Voraussetzungen notwendig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, 
noch eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG 
i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung 
zulässig und kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Wird die Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt oder wird der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, ist ein 

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October 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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