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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.11.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-10-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // WKN: 677 550 - Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 14. November 2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund. Tagesordnung 1. *Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG zu einer Vergleichsvereinbarung mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau Annegret Franzen sowie den beteiligten D&O-Haftpflichtversicherern* Die NORDWEST Handel AG ('Gesellschaft') hat am 19./24. September 2018 mit ihren vormaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau Annegret Franzen (zusammen auch 'ehemalige Vorstandsmitglieder') sowie den beteiligten D&O-Haftpflichtversicherern unter Führung der AXA Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A. eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen (die 'Vergleichsvereinbarung'). Die Vergleichsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass ihr die Hauptversammlung der Gesellschaft zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG). Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Der Vergleichsvereinbarung vom 19./24. September 2018 zwischen der NORDWEST Handel AG und den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau Annegret Franzen sowie beteiligten D&O-Haftpflichtversicherern unter Führung der AXA Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A. wird zugestimmt. Die vorgenannte Vergleichsvereinbarung hat folgenden Wortlaut: _Vergleichsvereinbarung_ _zwischen_ 1. der NORDWEST Handel AG, Robert-Schuman-Str. 17, 44263 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28436, vertreten durch den Aufsichtsrat (soweit in dieser Vereinbarung die Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern, vertreten wird) sowie vertreten durch den Vorstand (soweit in dieser Vereinbarung die Gesellschaft nicht gegenüber Vorstandsmitgliedern, auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern, vertreten wird), _- nachfolgend 'NORDWEST' oder auch 'Gesellschaft' -_ 2. _Herrn Peter Jüngst, Brandhövel 65, 45139 Essen,_ _- nachfolgend 'Herr Jüngst' -_ 3. _Frau Annegret Franzen, Lippestraße 60, 59379 Selm,_ _- nachfolgend 'Frau Franzen' -_ _- Herr Jüngst und Frau Franzen nachfolgend auch einzeln das 'Ehemalige Vorstandsmitglied' und gemeinsam die 'Ehemaligen Vorstandsmitglieder' -_ _- die NORDWEST und die 'Ehemaligen Vorstandsmitglieder' nachfolgend auch einzeln die 'Prozesspartei' und gemeinsam die 'Prozessparteien' -_ _und_ 4. _der AXA Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A., Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 32367,_ _- nachfolgend 'AXA' -_ AXA handelnd als führender Versicherer des unter Abschnitt G. in der nachstehenden Präambel genannten Versicherungsvertrages sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und mit (unter Befreiung von Restriktionen im Sinne von § 181 BGB erteilter) Vollmachten der beteiligten Versicherer ARCH Insurance Company (Europe) Ltd. und W.R. Berkley Insurance (Europe) Ltd. des von der AXA geführten Versicherungsvertrages _- AXA und die beiden vorgenannten beteiligten Versicherer nachfolgend gemeinsam auch 'Versicherer' -_ _- alle Vorgenannten nachfolgend auch einzeln 'Partei' und alle gemeinsam die 'Parteien' -_ _Präambel_ A. Herr Jüngst und Frau Franzen sind ehemalige Vorstandsmitglieder der NORDWEST. Die NORDWEST wirft ihnen vor, während ihrer Amtszeit im Zeitraum zwischen etwa Frühjahr 2014 bis Mai/Juni 2015 den Plan verfolgt und den Versuch unternommen zu haben, einen Wettbewerber gegen die NORDWEST aufzubauen, den Zusammenbruch der NORDWEST, insbesondere des Haustechnikbereichs, herbeizuführen sowie Kunden und Mitarbeiter von NORDWEST abzuwerben und zugunsten des aufzubauenden Wettbewerbers zu übernehmen, und deshalb ihre Organpflichten als damalige Vorstandsmitglieder der NORDWEST verletzt zu haben. Der von NORDWEST erhobene Vorwurf geht im Weiteren dahin, dass ihr aufgrund der Pflichtverletzungen der Ehemaligen Vorstandsmitglieder ein Schaden in Höhe von nach aktuellem Erkenntnisstand insgesamt mehr als EUR 4 Mio. entstanden sei, im Wesentlichen resultierend aus der Kündigung von Fachhandelspartnern, dem Aufwand für die Vermeidung weiterer Kündigungen von Fachhandelspartnern, Personalkosten sowie den Kosten für externe Berater. Die vorgeworfenen Pflichtverletzungen wiederum waren maßgebend dafür, dass der Aufsichtsrat der NORDWEST (i) Herrn Jüngst durch Beschluss vom 11. Mai 2015 als Vorstandsmitglied der NORDWEST abberufen und den Vorstandsdienstvertrag mit Herrn Jüngst aus wichtigem Grund fristlos gekündigt hat, und (ii) Frau Franzen durch Beschluss vom 10. Juni 2015 als Vorstandsmitglied der NORDWEST abberufen und den Vorstandsdienstvertrag mit Frau Franzen aus wichtigem Grund fristlos gekündigt hat. Ferner waren die vorgeworfenen Pflichtverletzungen maßgebend dafür, dass die NORDWEST Schadensersatzforderungen gegenüber den Ehemaligen Vorstandsmitgliedern geltend machte. B. Die Ehemaligen Vorstandsmitglieder bestreiten den vorstehend unter Abschnitt A. dargestellten Sachverhalt sowie die ihnen vorgeworfenen Pflichtverletzungen und weisen jegliche Schadensersatzforderungen der NORDWEST als unbegründet zurück. Auch halten sie ihre jeweilige Abberufung als Vorstandsmitglied sowie die Kündigung ihres jeweiligen Vorstandsdienstvertrags für unwirksam und gehen davon aus, noch Ansprüche gegenüber der NORDWEST aus ihrem jeweiligen Vorstandsdienstvertrag zu haben (s. Abschnitte D. und E.), wobei die behaupteten dienstvertraglichen Ansprüche von der NORDWEST wiederum zurückgewiesen werden. C. Das aufgrund einer Strafanzeige der NORDWEST vom 15. Juni 2015 gegen die Ehemaligen Vorstandsmitglieder eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen zum Aktenzeichen 300 Js 597/15 ist im November 2017 hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO und im Übrigen, unter anderem hinsichtlich der Vorwürfe des versuchten Prozessbetrugs, des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Datenveränderung, nach § 153a Abs. 1 StPO wegen geringen Verschuldens und mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung gegen von den Ehemaligen Vorstandsmitgliedern gezahlte Geldauflagen eingestellt worden. D. _In Ansehung des in Abschnitt A. dargestellten Sachverhalts und der von der NORDWEST hierauf getroffenen Maßnahmen (s. ebenfalls in Abschnitt A.) sind zwischen den Ehemaligen Vorstandsmitgliedern und der NORDWEST als Prozessparteien derzeit mehrere Klageverfahren rechtshängig (die 'Klageverfahren'), und zwar:_ D.1 _In dem am Landgericht Hagen zum Aktenzeichen 23 O 42/15 rechtshängigen Rechtsstreit nimmt Frau Franzen als Klägerin die NORDWEST als Beklagte auf Zahlung dienstvertraglicher Vergütung für den Zeitraum Juni bis September 2015 in Höhe von EUR 91.938,94 in Anspruch._ D.2 _In dem am Landgericht Hagen zum Aktenzeichen 21 O 66/15 rechtshängigen Rechtsstreit nimmt Herr Jüngst als Kläger die NORDWEST als Beklagte auf Zahlung von Tantieme für das Jahr 2014 in Höhe von EUR 70.242,10 in Anspruch._ D.3 In dem am Landgericht Hagen zum Aktenzeichen 21 O 77/15 rechtshängigen Rechtsstreit (i) nimmt Frau Franzen als Klägerin die NORDWEST als Beklagte auf Feststellung der Unwirksamkeit der ihr gegenüber erklärten Kündigung
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October 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)