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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.11.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-10-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // WKN:
677 550 - Einladung zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer
Gesellschaft ein zur außerordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, den 14. November 2018,
10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr),
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom,
Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.
Tagesordnung
1. *Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß §
93 Abs. 4 Satz 3 AktG zu einer
Vergleichsvereinbarung mit den ehemaligen
Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau
Annegret Franzen sowie den beteiligten
D&O-Haftpflichtversicherern*
Die NORDWEST Handel AG ('Gesellschaft') hat am
19./24. September 2018 mit ihren vormaligen
Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau
Annegret Franzen (zusammen auch 'ehemalige
Vorstandsmitglieder') sowie den beteiligten
D&O-Haftpflichtversicherern unter Führung der AXA
Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der
AXA Corporate Solutions Assurance S.A. eine
Vergleichsvereinbarung abgeschlossen (die
'Vergleichsvereinbarung'). Die
Vergleichsvereinbarung steht unter der
aufschiebenden Bedingung, dass ihr die
Hauptversammlung der Gesellschaft zustimmt und
nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den
zehnten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft
erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt (§
93 Abs. 4 Satz 3 AktG).
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu
beschließen:
Der Vergleichsvereinbarung vom 19./24.
September 2018 zwischen der NORDWEST Handel
AG und den ehemaligen Vorstandsmitgliedern
Herrn Peter Jüngst und Frau Annegret
Franzen sowie beteiligten
D&O-Haftpflichtversicherern unter Führung
der AXA Corporate Solutions Deutschland,
Niederlassung der AXA Corporate Solutions
Assurance S.A. wird zugestimmt.
Die vorgenannte Vergleichsvereinbarung hat
folgenden Wortlaut:
_Vergleichsvereinbarung_
_zwischen_
1. der NORDWEST Handel AG,
Robert-Schuman-Str. 17, 44263 Dortmund,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28436,
vertreten durch den Aufsichtsrat (soweit
in dieser Vereinbarung die Gesellschaft
gegenüber Vorstandsmitgliedern, auch
ehemaligen Vorstandsmitgliedern,
vertreten wird) sowie vertreten durch den
Vorstand (soweit in dieser Vereinbarung
die Gesellschaft nicht gegenüber
Vorstandsmitgliedern, auch ehemaligen
Vorstandsmitgliedern, vertreten wird),
_- nachfolgend 'NORDWEST' oder auch
'Gesellschaft' -_
2. _Herrn Peter Jüngst, Brandhövel 65, 45139
Essen,_
_- nachfolgend 'Herr Jüngst' -_
3. _Frau Annegret Franzen, Lippestraße
60, 59379 Selm,_
_- nachfolgend 'Frau Franzen' -_
_- Herr Jüngst und Frau Franzen
nachfolgend auch einzeln das 'Ehemalige
Vorstandsmitglied' und gemeinsam die
'Ehemaligen Vorstandsmitglieder' -_
_- die NORDWEST und die 'Ehemaligen
Vorstandsmitglieder' nachfolgend auch
einzeln die 'Prozesspartei' und gemeinsam
die 'Prozessparteien' -_
_und_
4. _der AXA Corporate Solutions Deutschland,
Niederlassung der AXA Corporate Solutions
Assurance S.A., Colonia-Allee 10-20,
51067 Köln, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln
unter HRB 32367,_
_- nachfolgend 'AXA' -_
AXA handelnd als führender Versicherer
des unter Abschnitt G. in der
nachstehenden Präambel genannten
Versicherungsvertrages sowohl im eigenen
Namen als auch im Namen und mit (unter
Befreiung von Restriktionen im Sinne von
§ 181 BGB erteilter) Vollmachten der
beteiligten Versicherer ARCH Insurance
Company (Europe) Ltd. und W.R. Berkley
Insurance (Europe) Ltd. des von der AXA
geführten Versicherungsvertrages
_- AXA und die beiden vorgenannten
beteiligten Versicherer nachfolgend
gemeinsam auch 'Versicherer' -_
_- alle Vorgenannten nachfolgend auch einzeln
'Partei' und alle gemeinsam die 'Parteien' -_
_Präambel_
A. Herr Jüngst und Frau Franzen sind ehemalige
Vorstandsmitglieder der NORDWEST. Die
NORDWEST wirft ihnen vor, während ihrer
Amtszeit im Zeitraum zwischen etwa Frühjahr
2014 bis Mai/Juni 2015 den Plan verfolgt
und den Versuch unternommen zu haben, einen
Wettbewerber gegen die NORDWEST aufzubauen,
den Zusammenbruch der NORDWEST,
insbesondere des Haustechnikbereichs,
herbeizuführen sowie Kunden und Mitarbeiter
von NORDWEST abzuwerben und zugunsten des
aufzubauenden Wettbewerbers zu übernehmen,
und deshalb ihre Organpflichten als
damalige Vorstandsmitglieder der NORDWEST
verletzt zu haben. Der von NORDWEST
erhobene Vorwurf geht im Weiteren dahin,
dass ihr aufgrund der Pflichtverletzungen
der Ehemaligen Vorstandsmitglieder ein
Schaden in Höhe von nach aktuellem
Erkenntnisstand insgesamt mehr als EUR 4
Mio. entstanden sei, im Wesentlichen
resultierend aus der Kündigung von
Fachhandelspartnern, dem Aufwand für die
Vermeidung weiterer Kündigungen von
Fachhandelspartnern, Personalkosten sowie
den Kosten für externe Berater.
Die vorgeworfenen Pflichtverletzungen
wiederum waren maßgebend dafür, dass
der Aufsichtsrat der NORDWEST (i) Herrn
Jüngst durch Beschluss vom 11. Mai 2015 als
Vorstandsmitglied der NORDWEST abberufen
und den Vorstandsdienstvertrag mit Herrn
Jüngst aus wichtigem Grund fristlos
gekündigt hat, und (ii) Frau Franzen durch
Beschluss vom 10. Juni 2015 als
Vorstandsmitglied der NORDWEST abberufen
und den Vorstandsdienstvertrag mit Frau
Franzen aus wichtigem Grund fristlos
gekündigt hat. Ferner waren die
vorgeworfenen Pflichtverletzungen
maßgebend dafür, dass die NORDWEST
Schadensersatzforderungen gegenüber den
Ehemaligen Vorstandsmitgliedern geltend
machte.
B. Die Ehemaligen Vorstandsmitglieder
bestreiten den vorstehend unter Abschnitt
A. dargestellten Sachverhalt sowie die
ihnen vorgeworfenen Pflichtverletzungen und
weisen jegliche Schadensersatzforderungen
der NORDWEST als unbegründet zurück. Auch
halten sie ihre jeweilige Abberufung als
Vorstandsmitglied sowie die Kündigung ihres
jeweiligen Vorstandsdienstvertrags für
unwirksam und gehen davon aus, noch
Ansprüche gegenüber der NORDWEST aus ihrem
jeweiligen Vorstandsdienstvertrag zu haben
(s. Abschnitte D. und E.), wobei die
behaupteten dienstvertraglichen Ansprüche
von der NORDWEST wiederum zurückgewiesen
werden.
C. Das aufgrund einer Strafanzeige der
NORDWEST vom 15. Juni 2015 gegen die
Ehemaligen Vorstandsmitglieder eingeleitete
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
Hagen zum Aktenzeichen 300 Js 597/15 ist im
November 2017 hinsichtlich des Vorwurfs der
Untreue mangels hinreichenden Tatverdachts
nach § 170 Abs. 2 StPO und im Übrigen,
unter anderem hinsichtlich der Vorwürfe des
versuchten Prozessbetrugs, des Verrats von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der
Datenveränderung, nach § 153a Abs. 1 StPO
wegen geringen Verschuldens und mangels
öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung gegen von den Ehemaligen
Vorstandsmitgliedern gezahlte Geldauflagen
eingestellt worden.
D. _In Ansehung des in Abschnitt A.
dargestellten Sachverhalts und der von der
NORDWEST hierauf getroffenen Maßnahmen
(s. ebenfalls in Abschnitt A.) sind
zwischen den Ehemaligen
Vorstandsmitgliedern und der NORDWEST als
Prozessparteien derzeit mehrere
Klageverfahren rechtshängig (die
'Klageverfahren'), und zwar:_
D.1 _In dem am Landgericht Hagen zum
Aktenzeichen 23 O 42/15
rechtshängigen Rechtsstreit nimmt
Frau Franzen als Klägerin die
NORDWEST als Beklagte auf Zahlung
dienstvertraglicher Vergütung für
den Zeitraum Juni bis September 2015
in Höhe von EUR 91.938,94 in
Anspruch._
D.2 _In dem am Landgericht Hagen zum
Aktenzeichen 21 O 66/15
rechtshängigen Rechtsstreit nimmt
Herr Jüngst als Kläger die NORDWEST
als Beklagte auf Zahlung von
Tantieme für das Jahr 2014 in Höhe
von EUR 70.242,10 in Anspruch._
D.3 In dem am Landgericht Hagen zum
Aktenzeichen 21 O 77/15
rechtshängigen Rechtsstreit (i)
nimmt Frau Franzen als Klägerin die
NORDWEST als Beklagte auf
Feststellung der Unwirksamkeit der
ihr gegenüber erklärten Kündigung
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October 02, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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