Zürich (ots) - (DIES IST EINE KORRIGIERTE VERSION DER ZUVOR
VERSCHICKTEN MELDUNG, IN DER ES FAELSCHLICHERWEISE BUNDESGERICHT
STATT BUNDESSTRAFGERICHT IM ERSTEN SATZ HIESS.)
Vor Bundesstrafgericht ist ein erster Beschluss in der
Russland-Affäre um einen Ex-Ruag-Manager ergangen. Dies berichtet die
«Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe. Im Frühjahr machte die
«Handelszeitung» publik, dass ein Ruag-Kader ohne Wissen des
Bundesbetriebs für Putins Präsidentengarde Waffengeschäfte getätigt
haben soll. Die Ruag stellte Strafanzeige. Die Bundesanwaltschaft
(BA) eröffnete eine Untersuchung gegen den Ex-Ruag-Manager.
In der laufenden Untersuchung hat das Bundesstrafgericht nun einen
ersten Beschluss gefällt. Dabei geht es um eine Grundbuchsperre,
welche die BA einer Wohnung des Tatverdächtigen im Juni auferlegt
hat. Er habe den Wohnungskauf 2013 für rund 2 Millionen Franken
«zumindest teilweise mit den erhaltenen Kommissionen finanziert»,
verteidigt die BA die Sperre im Gerichtsdokument. Doch die Richter am
Bundesstrafgericht in Bellinzona sind dieser Argumentation der
Strafermittler nicht gefolgt: Es lasse sich vorliegend nicht
beurteilen, ob die Kommissionen «aus unrechtmässigen
Rechtsgeschäften» erfolgten. Die Sperre auf das Stockwerkeigentum ist
damit wieder aufgehoben.
Der Tatverdächtige war über seinen Strafverteidiger für eine
Stellungnahme nicht zu erreichen. Die BA nimmt den Entscheid zur
Kenntnis und wird keine Beschwerde vor Bundesstrafgericht einlegen.
Der Entscheid habe «keinen Einfluss auf die weitere
Verfahrensführung», betont ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.
Derweil geht Ruag gegen den Ex-Manager vor: Man habe den durch die
Compliance-Verstösse entstandenen Schaden gegenüber dem ehemaligen
Mitarbeitenden bereits geltend gemacht, sagt Ruag-Sprecherin Kirsten
Hammerich: «Es läuft ein arbeitsrechtliches Verfahren vor einer
Schlichtungsbehörde.»
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 058 269 22 90
VERSCHICKTEN MELDUNG, IN DER ES FAELSCHLICHERWEISE BUNDESGERICHT
STATT BUNDESSTRAFGERICHT IM ERSTEN SATZ HIESS.)
Vor Bundesstrafgericht ist ein erster Beschluss in der
Russland-Affäre um einen Ex-Ruag-Manager ergangen. Dies berichtet die
«Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe. Im Frühjahr machte die
«Handelszeitung» publik, dass ein Ruag-Kader ohne Wissen des
Bundesbetriebs für Putins Präsidentengarde Waffengeschäfte getätigt
haben soll. Die Ruag stellte Strafanzeige. Die Bundesanwaltschaft
(BA) eröffnete eine Untersuchung gegen den Ex-Ruag-Manager.
In der laufenden Untersuchung hat das Bundesstrafgericht nun einen
ersten Beschluss gefällt. Dabei geht es um eine Grundbuchsperre,
welche die BA einer Wohnung des Tatverdächtigen im Juni auferlegt
hat. Er habe den Wohnungskauf 2013 für rund 2 Millionen Franken
«zumindest teilweise mit den erhaltenen Kommissionen finanziert»,
verteidigt die BA die Sperre im Gerichtsdokument. Doch die Richter am
Bundesstrafgericht in Bellinzona sind dieser Argumentation der
Strafermittler nicht gefolgt: Es lasse sich vorliegend nicht
beurteilen, ob die Kommissionen «aus unrechtmässigen
Rechtsgeschäften» erfolgten. Die Sperre auf das Stockwerkeigentum ist
damit wieder aufgehoben.
Der Tatverdächtige war über seinen Strafverteidiger für eine
Stellungnahme nicht zu erreichen. Die BA nimmt den Entscheid zur
Kenntnis und wird keine Beschwerde vor Bundesstrafgericht einlegen.
Der Entscheid habe «keinen Einfluss auf die weitere
Verfahrensführung», betont ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.
Derweil geht Ruag gegen den Ex-Manager vor: Man habe den durch die
Compliance-Verstösse entstandenen Schaden gegenüber dem ehemaligen
Mitarbeitenden bereits geltend gemacht, sagt Ruag-Sprecherin Kirsten
Hammerich: «Es läuft ein arbeitsrechtliches Verfahren vor einer
Schlichtungsbehörde.»
Originaltext: Handelszeitung
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