Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 19.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Nach Milliarden-Deal - Übernahme-Karussell nimmt Fahrt auf!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
141 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.11.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-10-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0AHT46 
WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu 
der am Donnerstag, den 22. November 2018, um 10.00 Uhr 
(MEZ), in den Räumen der Bayerische Börse AG 
Karolinenplatz 6 
80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018, des 
   Lageberichts für die AlzChem Group AG und des 
   Lageberichts für den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Corporate 
   Governance-, des Vergütungs- und des Corporate 
   Social Responsibility-Berichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das am 30. Juni 2018 
   beendete Rumpfgeschäftsjahr 
   ('*Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018*') 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 
   zum 30. Juni 2018 durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, 
   sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 
   der Bilanz zum 30. Juni 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.342.170,13 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   (i)  Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe 
        von insgesamt EUR 11.193.969,05, 
        entsprechend einer Dividende in Höhe 
        von EUR 0,11 für jede der 101.763.355 
        dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
        Dividende ist zahlbar am 27. November 
        2018; 
   (ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
        von EUR 14.148.201,08. 
 
   Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert 
   auf dem zur Zeit des 
   Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen, 
   dividendenberechtigten Grundkapital der 
   Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht 
   dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des 
   Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,11 je 
   dividendenberechtigter Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. 
   Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 
   30. Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. 
 
   *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Geschäftsjahrs* 
 
   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt 
   derzeit jeweils am 1. Juli und endet am 30. 
   Juni des darauf folgenden Kalenderjahres. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   Geschäftsjahr der Gesellschaft zu ändern und 
   künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2019, am 1. 
   Januar eines jeden Jahres beginnen und am 31. 
   Dezember eines jeden Jahres enden zu lassen, so 
   dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 
   1. Januar 2019 wieder mit dem Kalenderjahr 
   übereinstimmt. Daher schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 1 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 31. 
    Dezember 2018 wird ein Rumpfgeschäftsjahr 
    gebildet. Ab dem 1. Januar 2019 ist das 
    Geschäftsjahr das Kalenderjahr. 
6. *Weitere Satzungsänderung* 
 
   In § 18 Abs. 2 S. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft wird bezüglich des Zeitpunkts, auf 
   den sich der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Aktionäre durch das depotführende Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut zu beziehen hat 
   (Legitimationstag), noch auf § 123 Abs. 3 S. 3 
   AktG verwiesen. Hierbei handelt es sich um eine 
   veraltete Fassung des Aktiengesetzes. Der 
   relevante Zeitpunkt, auf den sich der Nachweis 
   zu beziehen hat, ist derzeit in § 123 Abs. 4 S. 
   2 AktG geregelt. 
 
   Zur Klarstellung und Behebung dieses 
   redaktionellen Versehens schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 18 Abs. 2 S. 3 der Satzung 
   der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Dieser hat sich auf den gesetzlich 
    benannten Zeitpunkt vor der Versammlung zu 
    beziehen (Legitimationstag) und muss der in 
    der Einberufung bestimmten Stelle 
    mindestens sechs Tage vor der 
    Hauptversammlung (letzter 
    Berechtigungsnachweistag) zugehen.' 
7. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das am 1. Juli 2018 
   begonnene Geschäftsjahr* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   am 1. Juli 2018 begonnene Geschäftsjahr zu 
   wählen, das, wenn die unter Tagesordnungspunkt 
   5 zur Beschlussfassung vorgeschlagene 
   Satzungsänderung wirksam wird, am 31. Dezember 
   2018, andernfalls am 30. Juni 2019, enden wird. 
   Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   aufgestellt werden, soweit die prüferische 
   Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
   beauftragt wird. 
II. Weitere Angaben zu Einberufung 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 101.763.355 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
101.763.355 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der 
AlzChem Group AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 
4 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in 
deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am *Donnerstag, den 15. November 2018, 24.00 
(MEZ)*, in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zu gehen: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 633_ 
 _E-Mail: anmeldung@better-orange.de_ 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
*Donnerstag, den 1. November 2018, 0.00 Uhr (MEZ)*, 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
den Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Video-Workshop: Das kleine Einmaleins der Charttechnik
In diesem kostenlosen Video-Workshop von Stefan Klotter lernen Sie alles über Charttechnik. Lassen Sie sich diesen kostenfreien Workshop nicht entgehen!
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.