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Dow Jones News
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DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.11.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-10-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0AHT46 
WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu 
der am Donnerstag, den 22. November 2018, um 10.00 Uhr 
(MEZ), in den Räumen der Bayerische Börse AG 
Karolinenplatz 6 
80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018, des 
   Lageberichts für die AlzChem Group AG und des 
   Lageberichts für den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Corporate 
   Governance-, des Vergütungs- und des Corporate 
   Social Responsibility-Berichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das am 30. Juni 2018 
   beendete Rumpfgeschäftsjahr 
   ('*Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018*') 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 
   zum 30. Juni 2018 durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, 
   sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 
   der Bilanz zum 30. Juni 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.342.170,13 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   (i)  Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe 
        von insgesamt EUR 11.193.969,05, 
        entsprechend einer Dividende in Höhe 
        von EUR 0,11 für jede der 101.763.355 
        dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
        Dividende ist zahlbar am 27. November 
        2018; 
   (ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
        von EUR 14.148.201,08. 
 
   Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert 
   auf dem zur Zeit des 
   Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen, 
   dividendenberechtigten Grundkapital der 
   Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht 
   dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des 
   Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,11 je 
   dividendenberechtigter Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. 
   Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 
   30. Juni 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. 
 
   *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Geschäftsjahrs* 
 
   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt 
   derzeit jeweils am 1. Juli und endet am 30. 
   Juni des darauf folgenden Kalenderjahres. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   Geschäftsjahr der Gesellschaft zu ändern und 
   künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2019, am 1. 
   Januar eines jeden Jahres beginnen und am 31. 
   Dezember eines jeden Jahres enden zu lassen, so 
   dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 
   1. Januar 2019 wieder mit dem Kalenderjahr 
   übereinstimmt. Daher schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 1 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 31. 
    Dezember 2018 wird ein Rumpfgeschäftsjahr 
    gebildet. Ab dem 1. Januar 2019 ist das 
    Geschäftsjahr das Kalenderjahr. 
6. *Weitere Satzungsänderung* 
 
   In § 18 Abs. 2 S. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft wird bezüglich des Zeitpunkts, auf 
   den sich der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Aktionäre durch das depotführende Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut zu beziehen hat 
   (Legitimationstag), noch auf § 123 Abs. 3 S. 3 
   AktG verwiesen. Hierbei handelt es sich um eine 
   veraltete Fassung des Aktiengesetzes. Der 
   relevante Zeitpunkt, auf den sich der Nachweis 
   zu beziehen hat, ist derzeit in § 123 Abs. 4 S. 
   2 AktG geregelt. 
 
   Zur Klarstellung und Behebung dieses 
   redaktionellen Versehens schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 18 Abs. 2 S. 3 der Satzung 
   der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Dieser hat sich auf den gesetzlich 
    benannten Zeitpunkt vor der Versammlung zu 
    beziehen (Legitimationstag) und muss der in 
    der Einberufung bestimmten Stelle 
    mindestens sechs Tage vor der 
    Hauptversammlung (letzter 
    Berechtigungsnachweistag) zugehen.' 
7. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das am 1. Juli 2018 
   begonnene Geschäftsjahr* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   am 1. Juli 2018 begonnene Geschäftsjahr zu 
   wählen, das, wenn die unter Tagesordnungspunkt 
   5 zur Beschlussfassung vorgeschlagene 
   Satzungsänderung wirksam wird, am 31. Dezember 
   2018, andernfalls am 30. Juni 2019, enden wird. 
   Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   aufgestellt werden, soweit die prüferische 
   Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
   beauftragt wird. 
II. Weitere Angaben zu Einberufung 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 101.763.355 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
101.763.355 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der 
AlzChem Group AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 
4 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in 
deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am *Donnerstag, den 15. November 2018, 24.00 
(MEZ)*, in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zu gehen: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 633_ 
 _E-Mail: anmeldung@better-orange.de_ 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
*Donnerstag, den 1. November 2018, 0.00 Uhr (MEZ)*, 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
den Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der -2-

Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 655_ 
 _E-Mail: alzchem@better-orange.de_ 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zu 
Bevollmächtigungen werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
die Stimmrechtsvertreter der AlzChem Group AG, die das 
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien 
gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Um die 
rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, 
sollte die Anmeldung frühzeitig bei der Depotbank 
eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
sind ausschließlich berechtigt, aufgrund erteilter 
Weisungen abzustimmen. Ihnen sind daher neben der 
Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und 
eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der 
AlzChem Group AG das Stimmrecht nicht ausüben. 
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, 
werden gebeten, hierzu das mit Eintrittskarte 
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu 
verwenden. Alternativ wird dieses Vollmachts- und 
Weisungsformular den Aktionären auch jederzeit auf 
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet 
unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
abrufbar. Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der 
Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der oben 
für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 
*Mittwoch, den 21. November 2018, 24.00 Uhr (MEZ)*, 
zugehen. Eine Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter am Tag der Hauptversammlung 
ist am An- und Abmeldeschalter bis zum Beginn der 
Abstimmungen möglich. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch im Internet unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
zur Verfügung. 
 
Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis 
*Mittwoch, den 21. November 2018, 24.00 Uhr (MEZ)*, 
schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der 
oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. 
Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. Die 
persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter zur Antrag- 
und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
4. *Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 
   2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 
   den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das 
   entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand zu richten und 
   muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung, also bis spätestens 
   *Montag, den 22. Oktober 2018, 24.00 Uhr 
   (MESZ)*, unter folgender Adresse zugehen: 
 
    _AlzChem Group AG _ 
    _- Der Vorstand -_ 
    _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
    _Haidelweg 48_ 
    _81241 München_ 
    _Deutschland_ 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG 
   solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich gemacht. Die geänderte 
   Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 
   Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft 
   außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe 
   des Namens des Aktionärs und einer etwaigen 
   Begründung schriftlich, per Fax oder per 
   E-Mail an die nachstehende Postanschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
    _AlzChem Group AG _ 
    _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
    _Haidelweg 48_ 
    _81241 München_ 
    _Deutschland_ 
    _Fax: +49 (0)89 889 690 666_ 
    _E-Mail: antraege@better-orange.de_ 
 
   Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens 
   *Mittwoch, den 7. November 2018, 24.00 Uhr 
   (MEZ)*, unter obiger Postanschrift, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse eingegangenen 
   Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme 
   der Verwaltung werden im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter 
   bestimmten Umständen muss ein fristgemäß 
   eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich 
   gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, 
   wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn 
   der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der 
   Hauptversammlung führen würde oder wenn die 
   Begründung in wesentlichen Punkten 
   offensichtlich falsche oder irreführende 
   Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. 
   Die Begründung muss auch dann nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt 
   mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Das Recht jedes Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne 
   vorherige Übersendung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
   Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

müssen im Übrigen während der 
   Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt 
   werden. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese 
   Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
   Abschlussprüfern gelten die vorstehenden 
   Absätze einschließlich der Angaben zur 
   Adressierung sinngemäß mit der 
   Maßgabe, dass der Vorstand den 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   machen muss, wenn der Vorschlag nicht den 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen angibt (§ 127 AktG). 
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 
   AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Da der hiermit 
   einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
   Konzernabschluss und Konzernlagebericht 
   vorgelegt werden, erstreckt sich die 
   Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die 
   Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Unter bestimmten Umständen darf der Vorstand 
   die Auskunft verweigern. Das gilt 
   insbesondere insoweit, als die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen 
   nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder 
   soweit sich der Vorstand durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde. 
 
   § 20 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den 
   Versammlungsleiter, die Rede- und Fragezeit 
   der Aktionäre angemessen zu beschränken. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
   131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   abrufbar. 
5. *Informationen nach § 124a AktG* 
 
   Diese Einberufung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und die 
   weiteren in § 124a AktG genannten 
   Informationen sind im Internet unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   zugänglich. 
6. *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
   Die AlzChem Group AG verarbeitet 
   personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, 
   E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
   Besitzart der Aktien und Nummer der 
   Eintrittskarte, gegebenenfalls Name, Vorname 
   und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär 
   ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf 
   Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, 
   um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte 
   im Rahmen der Hauptversammlung zu 
   ermöglichen. 
 
   Soweit diese personenbezogenen Daten nicht 
   von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung 
   zur Hauptversammlung angegeben wurden, 
   übermittelt die depotführende Bank deren 
   personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. 
 
   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
   der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der 
   Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für 
   die Verarbeitung ist die AlzChem Group AG die 
   verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für 
   die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) 
   Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 118 ff. 
   AktG. 
 
   Die Dienstleister der AlzChem Group AG, die 
   zum Zwecke der Ausrichtung der 
   Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten 
   von der AlzChem Group AG nur solche 
   personenbezogenen Daten, die für die 
   Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
   erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
   ausschließlich nach Weisung der AlzChem 
   Group AG im Rahmen einer schriftlich 
   vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. 
 
   Die Aktionäre haben ein jederzeitiges 
   Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
   Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich 
   der Verarbeitung ihrer personenbezogenen 
   Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der 
   AlzChem Group AG unentgeltlich über die 
   folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
    _AlzChem Group AG_ 
    _Datenschutzbeauftragter_ 
    _Heiner Nittnaus_ 
    _Dr.-Albert-Frank-Straße 32_ 
    _83308 Trostberg_ 
    _Deutschland_ 
    _Telefax: +49 (0) 8621 8650-2612_ 
    _E-Mail: datenschutz@alzchem.com_ 
 
   Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
   Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
   Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen 
   unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls 
   unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten. 
 
Trostberg, im Oktober 2018 
 
*AlzChem Group AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-10-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AlzChem Group AG 
             Dr.-Albert-Frank-Str. 32 
             83308 Trostberg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 8621 86-0 
Fax:         +49 8621 86-2911 
E-Mail:      ir@alzchem.com 
Internet:    https://www.alzchem.com/de/investor-relations 
ISIN:        DE000A0AHT46 
WKN:         A0AHT4 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
733145 2018-10-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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