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DGAP-News: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-10-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. UMS United Medical Systems International AG i.L. Hamburg - ISIN DE0005493654 - - WKN 549365 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 19. November 2018, um 11:00 Uhr im Raum Speicherstadt des Hotels Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der UMS United Medical Systems International AG i.L. ('*Gesellschaft*') ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG i.L. für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehen ist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 Entlastung zu erteilen. 4. Vorlage des festgestellten Abschlusses und des Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG i.L. für die Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. August 2018 und Beschlussfassung über die Billigung des Abschlusses für die Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 14. September 2018 die Gesellschaft von der Pflicht zur Prüfung der Liquidationsschlussbilanz gemäß § 270 Abs. 3 AktG befreit, so dass der Hauptversammlung keine geprüfte Schlussbilanz vorzulegen ist. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten und festgestellten Abschluss für die Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) zu billigen. 5. *Vorlage der Schlussrechnung der UMS United Medical Systems International AG i.L. vom 12. Oktober 2018 für den Abschluss der Liquidation und Beschlussfassung über die Billigung der Schlussrechnung vom 12. Oktober 2018 für den Abschluss der Liquidation* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die von dem Abwickler aufgestellte Schlussrechnung zu billigen. 6. *Beschlussfassung über die Verwendung des nach der abschließenden Vermögensverteilung verbleibenden Sockelbetrags in Höhe von ca. EUR 27.000,00* Nach der abschließenden Vermögensverteilung gemäß der Schlussrechnung verbleibt ein Sockelbetrag in Höhe von ca. EUR 27.000,00. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sockelbetrag in Höhe von ca. EUR 27.000,00 zugunsten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Bremen, zu spenden. 7. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 19. November 2018* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 19. November 2018 Entlastung zu erteilen. 8. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 19. November 2018* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 19. November 2018 Entlastung zu erteilen. Weitere Angaben und Hinweise *Vorlagen an die Aktionäre* Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2018' zugänglich: die in den Punkten 1, 4 und 5 der Tagesordnung genannten Unterlagen. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen bzw. zugänglich sein. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum *12. November 2018*, *24:00 Uhr*, unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen: UMS United Medical Systems International AG i.L. c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0) 89/889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Werden die Aktien zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den *29. Oktober 2018, 0:00 Uhr,* ('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
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October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)