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DGAP-News: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Hamburg - ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 19. November 2018, um 11:00 Uhr
im Raum Speicherstadt des Hotels Grand Elysée,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der UMS United Medical Systems International AG i.L.
('*Gesellschaft*') ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehenen
Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS
United Medical Systems International AG i.L.
für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai
2017 bis 30. April 2018 mit dem erläuternden
Bericht des Abwicklers gemäß § 176 Abs.
1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über
die Feststellung des Jahresabschlusses für
das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017
bis 30. April 2018
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
30. April 2018, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehen ist,
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
zum 30. April 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
zum 30. April 2018 Entlastung zu erteilen.
4. Vorlage des festgestellten Abschlusses und
des Lageberichts der UMS United Medical
Systems International AG i.L. für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) mit
dem erläuternden Bericht des Abwicklers
gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 und Beschlussfassung über die
Billigung des Abschlusses für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz)
Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss
vom 14. September 2018 die Gesellschaft von
der Pflicht zur Prüfung der
Liquidationsschlussbilanz gemäß § 270
Abs. 3 AktG befreit, so dass der
Hauptversammlung keine geprüfte Schlussbilanz
vorzulegen ist.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten und
festgestellten Abschluss für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) zu
billigen.
5. *Vorlage der Schlussrechnung der UMS United
Medical Systems International AG i.L. vom 12.
Oktober 2018 für den Abschluss der
Liquidation und Beschlussfassung über die
Billigung der Schlussrechnung vom 12. Oktober
2018 für den Abschluss der Liquidation*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die
von dem Abwickler aufgestellte
Schlussrechnung zu billigen.
6. *Beschlussfassung über die Verwendung des
nach der abschließenden
Vermögensverteilung verbleibenden
Sockelbetrags in Höhe von ca. EUR 27.000,00*
Nach der abschließenden
Vermögensverteilung gemäß der
Schlussrechnung verbleibt ein Sockelbetrag in
Höhe von ca. EUR 27.000,00.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Sockelbetrag in Höhe von ca. EUR 27.000,00
zugunsten der Deutschen Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Bremen, zu
spenden.
7. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für den Zeitraum vom 1. Mai 2018
bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom
19. November 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für den Zeitraum vom 1. Mai 2018
bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom
19. November 2018 Entlastung zu erteilen.
8. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum
vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung vom 19. November 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für den
Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung
der Hauptversammlung vom 19. November 2018
Entlastung zu erteilen.
Weitere Angaben und Hinweise
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53,
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2018' zugänglich:
die in den Punkten 1, 4 und 5 der Tagesordnung
genannten Unterlagen.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die
Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum *12. November 2018*, *24:00 Uhr*, unter der
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abzufassen. Werden die Aktien zum
maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem
depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des
Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie
einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut
innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den *29. Oktober 2018, 0:00 Uhr,*
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
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October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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