DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Hamburg - ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 19. November 2018, um 11:00 Uhr
im Raum Speicherstadt des Hotels Grand Elysée,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der UMS United Medical Systems International AG i.L.
('*Gesellschaft*') ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehenen
Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS
United Medical Systems International AG i.L.
für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai
2017 bis 30. April 2018 mit dem erläuternden
Bericht des Abwicklers gemäß § 176 Abs.
1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über
die Feststellung des Jahresabschlusses für
das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017
bis 30. April 2018
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
30. April 2018, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehen ist,
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
zum 30. April 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
zum 30. April 2018 Entlastung zu erteilen.
4. Vorlage des festgestellten Abschlusses und
des Lageberichts der UMS United Medical
Systems International AG i.L. für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) mit
dem erläuternden Bericht des Abwicklers
gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 und Beschlussfassung über die
Billigung des Abschlusses für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz)
Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss
vom 14. September 2018 die Gesellschaft von
der Pflicht zur Prüfung der
Liquidationsschlussbilanz gemäß § 270
Abs. 3 AktG befreit, so dass der
Hauptversammlung keine geprüfte Schlussbilanz
vorzulegen ist.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten und
festgestellten Abschluss für die
Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31.
August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) zu
billigen.
5. *Vorlage der Schlussrechnung der UMS United
Medical Systems International AG i.L. vom 12.
Oktober 2018 für den Abschluss der
Liquidation und Beschlussfassung über die
Billigung der Schlussrechnung vom 12. Oktober
2018 für den Abschluss der Liquidation*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die
von dem Abwickler aufgestellte
Schlussrechnung zu billigen.
6. *Beschlussfassung über die Verwendung des
nach der abschließenden
Vermögensverteilung verbleibenden
Sockelbetrags in Höhe von ca. EUR 27.000,00*
Nach der abschließenden
Vermögensverteilung gemäß der
Schlussrechnung verbleibt ein Sockelbetrag in
Höhe von ca. EUR 27.000,00.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Sockelbetrag in Höhe von ca. EUR 27.000,00
zugunsten der Deutschen Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Bremen, zu
spenden.
7. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für den Zeitraum vom 1. Mai 2018
bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom
19. November 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für den Zeitraum vom 1. Mai 2018
bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom
19. November 2018 Entlastung zu erteilen.
8. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum
vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung vom 19. November 2018*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für den
Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung
der Hauptversammlung vom 19. November 2018
Entlastung zu erteilen.
Weitere Angaben und Hinweise
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53,
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2018' zugänglich:
die in den Punkten 1, 4 und 5 der Tagesordnung
genannten Unterlagen.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die
Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum *12. November 2018*, *24:00 Uhr*, unter der
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abzufassen. Werden die Aktien zum
maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem
depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des
Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie
einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut
innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den *29. Oktober 2018, 0:00 Uhr,*
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten,
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen
rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär
anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut,
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen
(§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), eine
Aktionärsvereinigung oder an eine nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person. Bei der Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einem diesem gleichgestellten
Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5
AktG), eine Aktionärsvereinigung oder an eine nach §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit
der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der
oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax
oder per E-Mail angefordert werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post oder per Telefax verwenden
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben
genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis kann auch unter
oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen
ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die
Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform
erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegen.
Auch für die Bevollmächtigung eines von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Das Formular kann zudem unter der oben
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder
per E-Mail angefordert werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *16.
November 2018, 24:00 Uhr (Zugang)* postalisch, per
Telefax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse zu
übermitteln:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: umsag@better-orange.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
131 Abs. 1 AktG*
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entspricht EUR 300.813,05 oder Stück
237.884 ganzen Aktien) erreichen
('*Mindestbeteiligung*'), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der
Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage
von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Abwicklers über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2, § 122
Abs. 1 Satz 3 AktG).
Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler der
Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft
spätestens bis zum *19. Oktober 2018, 24:00 Uhr*,
zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an
folgende Adresse zu senden:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
- Abwickler -
Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetadresse
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2018' bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen
Vorschlag des Abwicklers und/oder des Aufsichtsrats zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Nach § 126 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge
müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail spätestens bis zum *4. November 2018, 24:00
Uhr*, ausschließlich unter der folgenden Adresse
zugegangen sein:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 50 01 77 77
E-Mail: investor@umsag.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem
Eingang im Internet unter
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2018' zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls
unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
Gegenanträge sind nur dann zugänglich zu machen, wenn
sie mit einer Begründung versehen sind. Von einer
Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne deren
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen,
bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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