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Dow Jones News
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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International -2-

DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 19.11.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
Hamburg - ISIN DE0005493654 - 
- WKN 549365 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Montag, dem 19. November 2018, um 11:00 Uhr 
 
im Raum Speicherstadt des Hotels Grand Elysée, 
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der UMS United Medical Systems International AG i.L. 
('*Gesellschaft*') ein. 
 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen 
   Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS 
   United Medical Systems International AG i.L. 
   für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 
   2017 bis 30. April 2018 mit dem erläuternden 
   Bericht des Abwicklers gemäß § 176 Abs. 
   1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über 
   die Feststellung des Jahresabschlusses für 
   das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 
   bis 30. April 2018 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   von dem Abwickler aufgestellten 
   Jahresabschluss für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 
   30. April 2018, der mit dem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehen ist, 
   festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 
   vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 
   vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 
   zum 30. April 2018* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 
   zum 30. April 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. Vorlage des festgestellten Abschlusses und 
   des Lageberichts der UMS United Medical 
   Systems International AG i.L. für die 
   Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. 
   August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) mit 
   dem erläuternden Bericht des Abwicklers 
   gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die 
   Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. 
   August 2018 und Beschlussfassung über die 
   Billigung des Abschlusses für die 
   Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. 
   August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) 
 
   Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss 
   vom 14. September 2018 die Gesellschaft von 
   der Pflicht zur Prüfung der 
   Liquidationsschlussbilanz gemäß § 270 
   Abs. 3 AktG befreit, so dass der 
   Hauptversammlung keine geprüfte Schlussbilanz 
   vorzulegen ist. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   von dem Abwickler aufgestellten und 
   festgestellten Abschluss für die 
   Abwicklungszeit vom 1. Mai 2018 bis 31. 
   August 2018 (Liquidationsschlussbilanz) zu 
   billigen. 
5. *Vorlage der Schlussrechnung der UMS United 
   Medical Systems International AG i.L. vom 12. 
   Oktober 2018 für den Abschluss der 
   Liquidation und Beschlussfassung über die 
   Billigung der Schlussrechnung vom 12. Oktober 
   2018 für den Abschluss der Liquidation* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   von dem Abwickler aufgestellte 
   Schlussrechnung zu billigen. 
6. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   nach der abschließenden 
   Vermögensverteilung verbleibenden 
   Sockelbetrags in Höhe von ca. EUR 27.000,00* 
 
   Nach der abschließenden 
   Vermögensverteilung gemäß der 
   Schlussrechnung verbleibt ein Sockelbetrag in 
   Höhe von ca. EUR 27.000,00. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Sockelbetrag in Höhe von ca. EUR 27.000,00 
   zugunsten der Deutschen Gesellschaft zur 
   Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Bremen, zu 
   spenden. 
7. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Abwicklers für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 
   19. November 2018* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Abwickler für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 
   19. November 2018 Entlastung zu erteilen. 
8. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum 
   vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung vom 19. November 2018* 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für den 
   Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung vom 19. November 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Vorlagen an die Aktionäre* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical 
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der 
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus 
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter 
 
http://www.umsag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2018' zugänglich: 
 
die in den Punkten 1, 4 und 5 der Tagesordnung 
genannten Unterlagen. 
 
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden 
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen 
bzw. zugänglich sein. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es 
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und 
dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten 
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die 
Anmeldung und der besondere Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis 
zum *12. November 2018*, *24:00 Uhr*, unter der 
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom 
depotführenden Institut in deutscher oder englischer 
Sprache abzufassen. Werden die Aktien zum 
maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem 
depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des 
Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie 
einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut 
innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
demnach auf den *29. Oktober 2018, 0:00 Uhr,* 
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung 
des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und 
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, 
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die 
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen 
rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär 
anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die 
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, 
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen 
(§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), eine 
Aktionärsvereinigung oder an eine nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person. Bei der Bevollmächtigung 
eines Kreditinstituts, einem diesem gleichgestellten 
Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 
AktG), eine Aktionärsvereinigung oder an eine nach § 
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und 
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der 
oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax 
oder per E-Mail angefordert werden. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder per Telefax verwenden 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben 
genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis kann auch unter 
oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen 
ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die 
Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform 
erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen 
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von 
Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
Auch für die Bevollmächtigung eines von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das 
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
werden. Das Formular kann zudem unter der oben 
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder 
per E-Mail angefordert werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *16. 
November 2018, 24:00 Uhr (Zugang)* postalisch, per 
Telefax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655 
E-Mail: umsag@better-orange.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
131 Abs. 1 AktG* 
 
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (entspricht EUR 300.813,05 oder Stück 
237.884 ganzen Aktien) erreichen 
('*Mindestbeteiligung*'), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der 
Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage 
von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Abwicklers über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2, § 122 
Abs. 1 Satz 3 AktG). 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler der 
Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand 
der Tagesordnung eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das 
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen 
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum *19. Oktober 2018, 24:00 Uhr*, 
zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an 
folgende Adresse zu senden: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
- Abwickler - 
Borsteler Chaussee 53 
22453 Hamburg 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetadresse 
 
http://www.umsag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2018' bekannt gemacht und den 
Aktionären mitgeteilt. 
 
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG 
 
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen 
Vorschlag des Abwicklers und/oder des Aufsichtsrats zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
Nach § 126 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge 
müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder 
per E-Mail spätestens bis zum *4. November 2018, 24:00 
Uhr*, ausschließlich unter der folgenden Adresse 
zugegangen sein: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
Borsteler Chaussee 53 
22453 Hamburg 
Telefax: +49 (0) 40 50 01 77 77 
E-Mail: investor@umsag.com 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und 
einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem 
Eingang im Internet unter 
 
http://www.umsag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2018' zugänglich gemacht. Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls 
unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. 
Gegenanträge sind nur dann zugänglich zu machen, wenn 
sie mit einer Begründung versehen sind. Von einer 
Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne deren 
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge 
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit 
diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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