Mainz (ots) - Richter sind leider nicht allwissend. Wer den Einsturz des Kölner Archivs verschuldete, sei im Detail nicht völlig zu klären, sagt der Vorsitzende der Strafkammer, Michael Greve. Und bestraft wird nur jemand, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht.So weit, so korrekt, wenn auch unbefriedigend. Aber dann sagt Richter Greve noch etwas, das stutzig macht: Das Gericht sei nicht nach der Maxime verfahren, die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen. Wer das so betont, weckt Zweifel. Verjährung drohte. Von einst 70 Beschuldigten blieben nicht viele übrig. Manche erkrankten. Und einer bekommt es nun ab: acht Monate auf Bewährung sind keine Kleinigkeit, vor allem nicht für die Psyche des Verurteilten. Wenn es schlecht für ihn läuft, bleibt auch noch ein Milliardenschaden an ihm oder seiner Firma hängen. Ein Zivilprozess, in dem das zu klären wäre, ist zwar unabhängig vom Strafverfahren - im Prinzip. Aber nach aller Erfahrung schwebt ein strafrechtlich bereits Verurteilter in größerer Gefahr, in derselben Sache zivilrechtlich belangt zu werden, als ein strafrechtlich Freigesprochener. Man kann also nur beten, dass nicht der Falsche verurteilt wurde, weil er als Einziger gerade greif- und angreifbar war. Unabhängig davon zeigt sich etwas Allgemeinpolitisches. Ein Psychologe sagt, der Prozess bewege die Kölner nicht mehr, weil alles so kompliziert sei. So scheint es derzeit überhaupt zu sein. Dem Land geht es gut, aber alles wird komplizierter, zu allem Übel sind auch noch Flüchtlinge da, schuld sind "die da oben", deshalb wendet man sich verdrossen ab oder wird "Protestwähler". Gefährlich.
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