Mitteilung der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
mybet Holding SE - Anleihegläubiger können gemeinsamen Vertreter wählen
Die mybet Holding SE hat im Jahr 2015 eine Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) und im Jahr 2017 eine weitere Wandelanleihe (ISIN: DE000A2G8472, WKN: A2G847) emittiert. Das Insolvenzgericht Charlottenburg hat am 01.10.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mybet Holding SE eröffnet.
Für beide Anleihen hat das Insolvenzgericht am 16.11.2018 Anleihegläubigerversammlungen einberufen. In diesen Versammlungen werden die Anleihegläubiger aufgefordert, darüber abzustimmen, ob und wen sie zum gemeinsamen Vertreter bestellen wollen. Die Bestellung eines solchen gemeinsamen Vertreters ist nicht verpflichtend, ...
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