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DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen (deutsch)

Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen

DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig
zurückgewiesen

16.10.2018 / 20:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Meldung vom 16. Oktober 2018 Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen München, 16. Oktober 2018 - Solvesta AG: Das Amtsgericht München hat den Antrag der Deutsche Einkaufsfinanzierer GmbH vom 28. Juni 2018 (AG München, Aktenzeichen 1513 IN 1731/18) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) mit Beschluss vom 27. September 2018 als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung über den Insolvenzantrag der 4C Group AG vom 7. Juni 2018 (AG München, Aktenzeichen 1513 IN 1483/18) steht noch aus. Der Vorstand Solvesta AG Flößergasse 7 81369 München Telefon: +49 (0) 89 5526689-0 Telefax: +49 (0) 89 5526689-99 Homepage: www.solvesta.eu E-Mail: info@solvesta.eu
16.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Solvesta AG Flößergasse 7 81369 München Deutschland Telefon: 089 55266890 Fax: 089 552668999 E-Mail: info@solvesta.eu Internet: www.solvesta.eu ISIN: DE000A12UKD1 WKN: A12UKD Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service
734317 16.10.2018 CET/CEST

ISIN DE000A12UKD1

AXC0333 2018-10-16/20:37

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