Mainz (ots) - Er ist Ausländer, Flüchtling, er hat in Deutschland Straftaten begangen, so die Erkenntnisse der Polizei über den Mann, der allem Anschein nach den Kölner Anschlag auf dem Gewissen hat. Die Frage, warum er nicht früher abgeschoben wurde, ist nicht nur statthaft, sondern unumgänglich und nötig. Antworten kann nur die zuständige Ausländerbehörde, und das sollte sie auch überzeugend tun. Generell gilt: Wenn das Gesetz es bestimmt, muss abgeschoben werden. Allerdings: Der Mann stammt aus Syrien, dort herrscht in weiten Landesteilen Krieg, und er war offenbar psychisch angeschlagen. Nicht statthaft, mehr noch: bösartig wäre, wenn, wer auch immer, vielleicht Populisten oder Neonazis, nun wieder mal ein Gehetze anfingen über das, was AfD-Anführerin Alice Weidel gerne "Messermigration" nennt. Der Anschlag von Köln, ob er nun einen terroristischen Hintergrund hat oder nicht, ist schwerste Gewaltkriminalität und wird von der Justiz als solche zu untersuchen sein. Dabei gilt die Unschuldsvermutung. So ist das im Rechtsstaat, auch wenn das manchen nicht passt: Die Unschuldsvermutung gilt auch für mutmaßliche Täter, die Ausländer sind. Und bei einer Bestrafung darf es weder einen Bonus noch einen Malus für Flüchtlinge geben. Die Polizei hat bei der Klärung der Lage ohne Fehl und Tadel agiert. Ob damit die Scharte, die in der Kölner Silvesternacht 2015 entstand, völlig ausgewetzt ist, ist unklar. Damals entstand der Eindruck: Der Staat ist hilflos und kann seine Bürger nicht vor traumatisierenden Angriffen schützen. So weit darf es niemals kommen.
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