Die Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301) , dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM),dem Land Hessen und den beiden Universitäten Gießen und Marburg ist erfolgt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat den Vertrag auf Plausibilität geprüft und attestiert, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Damit ist die letzte Vorbehaltsbedingung erfüllt. Die Regelung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung aus Sicht des Unternehmens das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein.
"Das ist nach den vielen Jahren des Disputs um dieses Thema ein sehr großer Erfolg. Erstmals werden wir für unseren Beitrag zur Forschung und Lehre an den Universitätsklinika Gießen und Marburg aus unserer Sicht angemessen vergütet. Mit dieser Vereinbarung ist der Weg frei für ein massives Investitionsprogramm, von dem unsere Patienten, unsere Mitarbeiter und damit die ganze Region Mittelhessen profitieren werden", sagt Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.
Bereits im Mai 2017 hatten sich die beteiligten Parteien über die Eckpunkte der Vereinbarung geeinigt. Ende Dezember 2017 wurde diese als Zukunftspapier für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. ...
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