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Saisonfahrzeuge: Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb der Geltungsdauer verboten /// Kfz-Versicherung: Rabatte von bis zu 55 Prozent durch einzelne Tarifmerkmale
1.
Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist.
Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. "Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden", erklärt man beim TÜV Rheinland. "Das Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich Fahrzeughalter ersparen."
Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch hinzu. Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. Bevor das Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom, was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie führen kann.
2.
Mehr als 50 Tarifmerkmale beeinflussen den Preis einer Kfz-Versicherung. Eine reine Haftpflichtversicherung kostet durchschnittlich 55 Prozent weniger als Vollkaskoschutz. Die Reduzierung von Voll- auf Teilkaskoschutz spart im Schnitt 36 Prozent.
Günstiger wird die Kfz-Versicherung auch, wenn Versicherungsnehmer weniger Kilometer im Jahr mit ihrem Fahrzeug zurücklegen. Verbraucher, die nur 6.000 Kilometer Fahrleistung statt 12.000 Kilometer angeben, zahlen durchschnittlich 13 Prozent weniger. "Verbraucher sollten in erster Linie auf individuell passende Leistungen achten und ihren Versicherungsschutz nicht nach einzelnen Rabatten auswählen", sagt man bei CHECK24 "Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen die Angaben zu Tarifmerkmalen wahrheitsgemäß erfolgen." Durchschnittlich 61 Prozent teurer wird es für Vielfahrer, die 35.000 Kilometer statt 12.000 Kilometer im Jahr zurücklegen. Die verschiedenen Tarifmerkmale wirken sich jedoch nicht bei allen Versicherern gleich auf den Beitrag aus.
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