Eine gemäß §204 VVG getroffene Vereinbarung zwischen einem Vermittler und einem Kunden, in der es um das Einholen eines Angebots zu einem Tarifwechsel in der Krankenversicherung geht, ist als Versicherungsmaklervertrag einzuordnen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...