Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen müssen künftig weniger Rücklagen für Krisen bilden. Die sogenannte Zinszusatzreserve, die die Unternehmen seit 2011 zurücklegen müssen, um in der Niedrigzinsphase die höheren Garantien aus Verträgen früherer Jahre erfüllen zu können, wird künftig anders berechnet. ...Den vollständigen Artikel lesen ...