Versicherer können Vergleichsportalen wie CHECK24, die Versicherungen vergleichen, nicht verwehren, ihre Tarife in Echtzeit zum Zwecke des Versicherungsvergleichs abzurufen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit eine Klage der HUK-COBURG gegen das Münchener Vergleichsportal CHECK24 abgewiesen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...