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Landgericht bestätigt: Versicherer dürfen sich Vergleichsportalen nicht entziehen /// Guide MICHELIN Deutschland 2019 erscheint Anfang März im Handel
1.
Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 nicht entziehen. Das urteilte jetzt das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 376/17) und wies dahingehend die Klage der HUK-Coburg gegen das Münchner Vergleichsportal zurück.
CHECK24 strebt eine möglichst vollständige Marktabdeckung an. Aber nicht alle Anbieter kooperieren und stellen die technischen Mittel zur Verfügung, um ihre Tarife in Echtzeit abzurufen. Auch wenn ein Preisvergleich und ein Abschluss über das Portal nicht möglich sind, werden solche Tarife im Vergleichsergebnis mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen angezeigt.
Das Vergleichsportal agiert damit ganz im Sinne der Verbraucher, die sich auf einen Blick umfassend informieren wollen. Die HUK-Coburg hatte dagegen Klage eingereicht: Sie will sich dem Vergleich nicht stellen und mit ihrer Marke nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich auftauchen. Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis angezeigt werden. Die zuständige Richterin vom Landgericht Köln bekräftigt, dass es sich bei CHECK24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern "vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter". Denn neben dem Preis erhalten Verbraucher umfassende Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife, die sie in ihre Produktentscheidungen einbeziehen.
2.
Die mit Spannung erwarteten Empfehlungen des Guide MICHELIN Deutschland 2019 zu den besten Restaurants und Hotels in allen Preisklassen gibt Michelin am 26. Februar 2019 bekannt.
Das Buch ist ab 1. März im Handel verfügbar. Die umfangreich aktualisierte Auflage ist in Deutschland für 29,95 Euro, in Österreich für 30,80 Euro und in der Schweiz für 39 Franken erhältlich. Das Spektrum der empfohlenen Häuser reicht vom Landgasthof bis zum Feinschmeckerlokal sowie von der einfachen und gut geführten Familienpension bis hin zum traditionsreichen Grandhotel. Diese Vielfalt macht den weltweit renommierten Guide MICHELIN zum idealen Begleiter für Reisende und Genießer. Unabhängige Tester garantieren hohe Qualität. Für die Auswahl der Adressen im Guide ist ein Team aus hauptberuflichen, fest angestellten Inspektoren verantwortlich. Die für ihren hohen Anspruch bekannten Tester sind ausgewiesene Fachleute aus der Gastronomie und Hotellerie.
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