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Für die Sperrklausel zur Europawahl 2019 wird es eng

BERLIN (Dow Jones)--Für kleinere Parteien ist es ein Lichtblick: Die angedachte Zwei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl wird im Bundestag bis zum Wahltermin im Mai 2019 wohl nicht mehr beschlossen. Gescheitert sei das Projekt zwar noch nicht, so langsam werde aber die Zeit knapp, verlautete am Dienstag übereinstimmend aus Kreisen der Regierungskoalition in Berlin. Eigentlich hätte die Sperrklausel schon im September vom deutschen Parlament beschlossen werden sollen. Sie gilt für die Europawahl im kommenden Mai nur dann, wenn alle betroffenen EU-Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschluss fassen und den entsprechenden Vorstoß des EU-Rates ratifizieren.

Selbst wenn der Bundestag noch zu einer Beschlussfassung kommen sollte, dürfte die Zeit bis zur Europawahl im Mai kaum ausreichen, um die Sperrklausel in allen Ländern zu ratifizieren und umzusetzen. Manche EU-Mitgliedstaaten brauchen Monate für die entsprechenden Verfahren. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer hatte vergangene Woche bereits erklärt, dass es im deutschen Parlament derzeit an der Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Sperrklausel fehle.

Immer auf die Kleinen 
 

Der EU-Rat hatte die verbindliche Sperrklausel für Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen im Europäischen Parlament im Juni beschlossen. Sie soll zwischen zwei und fünf Prozent liegen, die Festlegung auf die Höhe ist den nationalen Parlamenten überlassen. In Deutschland könnten Parteien wie die Piratenpartei oder Die Partei von der Sperrklausel betroffen sein. Die nächste Europawahl findet in den Mitgliedstaaten vom 23. bis 26. Mai statt. Wahltermin in Deutschland ist der 26. Mai.

Hintergrund ist das Bemühen der großen Parteien, mit einer Sperrklausel den Einfluss von kleinen Parteien, Gruppen oder Einzelpersonen im EU-Parlament zu beschneiden.

Grosse-Brömer wies zudem darauf hin, dass ein CDU-Abgeordneter im Schnitt rund 303.000 Stimmen für einen Sitz im Parlament benötigt habe. Der Die-Partei-Politiker Martin Sonneborn hingegen zog 2014 mit 184.000 Stimmen ins Europaparlament ein. Wobei Die Partei für einen weiteren Sitz ebenfalls deutlich mehr Stimmen benötigt hätte.

Juristen warnen 
 

Von einem Schnellschuss für die Einführung der Klausel rät auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ab. In Ausarbeitungen zum Thema kommen die Juristen erstens zu dem Schluss, dass für eine Sperrklausel mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz geändert werden muss. Zweitens mahnen sie, dass der Gesetzgeber "bei seinem Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien über das europarechtlich Zwingende weder zeitlich noch der Höhe nach hinausgehen darf".

Auch die Venedig-Kommission, die als Einrichtung des Europarates die EU in Verfassungsdingen berät, hat bereits davon abgeraten, massive Änderungen wie eine Sperrklausel zu kurzfristig vor einer Wahl vorzunehmen.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/jhe

(END) Dow Jones Newswires

October 23, 2018 12:08 ET (16:08 GMT)

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