Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
153 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2018 in Halle (Saale) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2018 in Halle 
(Saale) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD Einladung zur 
außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Freitag, den 7. Dezember 2018, um 10:00 Uhr (MEZ), am Sitz der Probiodrug AG, 
Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) stattfindenden außerordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
 
*Einziger Tagesordnungspunkt:* 
 
*Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 
1 AktG* 
 
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei 
der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals 
besteht. 
 
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des 
Vorstandes über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 
AktG beschränkt. 
 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. *Informationen und Unterlagen* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
   Verfügung stehen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter der nachstehenden Anschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch - 'BGB') in 
   deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung durch Übermittlung eines Nachweises 
   des Anteilsbesitzes nachweisen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch ein depotführendes Institut in 
   Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erbracht 
   werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
   d.h. auf den *16. November 2018, 00:00 Uhr (MEZ)*, beziehen 
   ('*Nachweisstichtag*'). 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorstehend genannten 
   Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des *30. November 2018, 24:00 Uhr 
   (MEZ)*, zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
   keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können nach 
   erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei verfügen. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei 
   denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu 
   ermächtigt. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
3. *Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, durch Dritte oder die durch die Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
   Alsbald nach der Einberufung wird zudem ein Formular für die Erteilung 
   einer Stimmrechtsvollmacht über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   zugänglich sein. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
   werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht vorzugsweise die mit der 
   Eintrittskarte übersandten Vollmachtsfomulare zu verwenden. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform 
   (§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem 
   Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten 
   Institutionen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 1 AktG) sowie 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG sowie 
   den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen, 
   dass die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist. 
   Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinbarung oder einer nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese 
   aus organisatorischen Gründen bis zum 6. Dezember 2018, 18:00 Uhr (MEZ), 
   bei nachfolgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
   eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- 
   und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   kann auch an vorstehende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne solche Weisungen 
   ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach 
   eigenem Ermessen ausüben. 
 
   Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der 
   Eintrittskarte versandten Vollmachts- und Weisungsformulare verwenden und 
   diese per Post, per Fax oder per E-Mail an nachfolgende Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum *6. Dezember 2018, 18:00 Uhr 
   (MEZ)*, unter vorstehender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Änderungen sowie der 
   Widerruf der vor der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und Weisungen 
   möglich. Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung vor Ort von 
   anwesenden Aktionären und Aktionärsvertreter Vollmachten und Weisungen an 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert 
   oder widerrufen werden. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.