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DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2018 in Halle
(Saale) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-24 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 7. Dezember 2018, um 10:00 Uhr (MEZ), am Sitz der Probiodrug AG,
Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung ein. I.
Tagesordnung
*Einziger Tagesordnungspunkt:*
*Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.
1 AktG*
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei
der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
besteht.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des
Vorstandes über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1
AktG beschränkt.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. *Informationen und Unterlagen*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur
Verfügung stehen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter der nachstehenden Anschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch - 'BGB') in
deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung durch Übermittlung eines Nachweises
des Anteilsbesitzes nachweisen:
Probiodrug AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch ein depotführendes Institut in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erbracht
werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d.h. auf den *16. November 2018, 00:00 Uhr (MEZ)*, beziehen
('*Nachweisstichtag*').
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorstehend genannten
Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des *30. November 2018, 24:00 Uhr
(MEZ)*, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können nach
erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei verfügen.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei
denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu
ermächtigt.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. *Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten*
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, durch Dritte oder die durch die Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre, die sich rechtzeitig
angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Alsbald nach der Einberufung wird zudem ein Formular für die Erteilung
einer Stimmrechtsvollmacht über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/
zugänglich sein. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht vorzugsweise die mit der
Eintrittskarte übersandten Vollmachtsfomulare zu verwenden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform
(§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem
Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten
Institutionen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 1 AktG) sowie
Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG sowie
den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen,
dass die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist.
Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinbarung oder einer nach § 135 AktG
gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese
aus organisatorischen Gründen bis zum 6. Dezember 2018, 18:00 Uhr (MEZ),
bei nachfolgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen:
Probiodrug AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein-
und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann auch an vorstehende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne solche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben.
Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der
Eintrittskarte versandten Vollmachts- und Weisungsformulare verwenden und
diese per Post, per Fax oder per E-Mail an nachfolgende Anschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln:
Probiodrug AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum *6. Dezember 2018, 18:00 Uhr
(MEZ)*, unter vorstehender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Änderungen sowie der
Widerruf der vor der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und Weisungen
möglich. Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung vor Ort von
anwesenden Aktionären und Aktionärsvertreter Vollmachten und Weisungen an
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert
oder widerrufen werden.
Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur
Vollmachts- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit der
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