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Dow Jones News
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DGAP-HV: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2018 in Köblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2018 in Köblenz mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-25 / 15:54 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TC Unterhaltungselektronik AG Koblenz ISIN: 
DE0007454209 - WKN: 745420 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft hiermit 
zu der am Montag, dem 3. Dezember 2018, um 10:30 Uhr 
im Hotel Contel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073 
Koblenz, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2017 mit dem 
   Lagebericht des Vorstands, des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
 
*Verfügbarkeit von Unterlagen* 
 
Die in dem Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen 
stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung an im Internet auf der Webseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.telecontrol.de 
 
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den 
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Im Kimmelberg 
2-4, 56072 Koblenz zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. 
 
Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausliegen. 
 
Die Kontaktadresse zur Anforderung von Unterlagen 
lautet wie folgt: 
 
TC Unterhaltungselektronik AG 
Investor Relations - HV 2018 
Im Kimmelberg 2-4 
56072 Koblenz 
Telefax: +49 261-98436-36 
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de 
 
*Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 1.277.288,00 und ist eingeteilt 
in 1.277.288 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 
und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der 
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt dementsprechend 1.277.288. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die 
Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 123 Abs. 2 und 3 des AktG 
in Verbindung mit § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich in Textform bei der Gesellschaft 
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer 
Nachweis des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und 
ausreichend. 
 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung, mithin auf den 12. November 2018, 
0:00 Uhr, zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. 
Veräußerungen oder Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der 
Gesellschaft spätestens am 26. November 2018, 24:00 
Uhr, unter folgender Adresse eingehen: 
 
TC Unterhaltungselektronik AG 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 6378-5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung zur 
Hauptversammlung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person 
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
die fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben, 
erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl 
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte 
Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in 
Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, 
dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten 
Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG diesen gleich gestellte 
Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich 
deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis 
für die Vollmacht abstimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, 
und steht auch unter 
 
www.telecontrol.de 
 
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur 
Verfügung_._ Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten 
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende 
Adresse an: 
 
TC Unterhaltungselektronik AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: 040 / 6378 5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren 
Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die 
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, 
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden 
und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das 
Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist 
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.telecontrol.de 
 
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur 
Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen 
ebenfalls der Textform. 
 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 25, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)

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