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DGAP-News: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2018 in Köblenz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-25 / 15:54
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TC Unterhaltungselektronik AG Koblenz ISIN:
DE0007454209 - WKN: 745420 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit
zu der am Montag, dem 3. Dezember 2018, um 10:30 Uhr
im Hotel Contel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073
Koblenz,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 mit dem
Lagebericht des Vorstands, des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
bestellen.
*Verfügbarkeit von Unterlagen*
Die in dem Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen
stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet auf der Webseite der
Gesellschaft unter
www.telecontrol.de
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese
Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Im Kimmelberg
2-4, 56072 Koblenz zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung ausliegen.
Die Kontaktadresse zur Anforderung von Unterlagen
lautet wie folgt:
TC Unterhaltungselektronik AG
Investor Relations - HV 2018
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Telefax: +49 261-98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
*Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 1.277.288,00 und ist eingeteilt
in 1.277.288 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00
und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt dementsprechend 1.277.288. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 123 Abs. 2 und 3 des AktG
in Verbindung mit § 13 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und
ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 12. November 2018,
0:00 Uhr, zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veräußerungen oder Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der
Gesellschaft spätestens am 26. November 2018, 24:00
Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung zur
Hauptversammlung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
die fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben,
erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte
Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in
Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten
Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG diesen gleich gestellte
Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich
deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis
für die Vollmacht abstimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird,
und steht auch unter
www.telecontrol.de
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur
Verfügung_._ Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende
Adresse an:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden
und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das
Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telecontrol.de
unter der Rubrik Shareholders/HV 2018 zum Download zur
Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen
ebenfalls der Textform.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
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October 25, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)
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