Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten.
Der Betreiber EDF
Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor.
Das Atomkraftwerk unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive in Frankreich und gilt Kritikern seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen./cb/DP/stw
ISIN FR0010242511
AXC0317 2018-10-25/16:26