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DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.12.2018 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.12.2018 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-10-26 / 15:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HanseYachts AG Greifswald WKN: A0KF6M / ISIN: 
DE000A0KF6M8 Ordentliche Hauptversammlung 2018 
 
Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 
Donnerstag, den 6. Dezember 2018, um 10:00 Uhr, in der 
Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 
Greifswald, stattfindet. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 sowie 
   des Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 
   1, 315a Absatz 1 HGB und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
   Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 9. 
   Oktober 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Der Jahresabschluss, der 
   Lagebericht, der Konzernabschluss, der 
   Konzernlagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands 
   zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 
   315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - 
   im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. 
   Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die 
   Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen 
   Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu 
   diesem Tagesordnungspunkt also nicht gefasst. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und 
   etwaiger zusätzlicher Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die Ebner 
   Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 zu wählen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Prüfer für eine prüferische Durchsicht der 
   verkürzten Abschlüsse und der 
   Zwischenlageberichte des 
   Halbjahresfinanzberichtes (§§ 115 Abs. 5, 117 
   WpHG) und etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG für das Geschäftsjahr 2018/2019 und für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020, soweit sie vor 
   der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 
   2019/2020 aufgestellt werden, für den Fall zu 
   wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine 
   entsprechende prüferische Durchsicht 
   vorzunehmen. 
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 96, 101 AktG in Verbindung mit 
   § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der 
   Satzung aus vier von der Hauptversammlung 
   sowie zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Das 
   Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Luzi Rageth, 
   das von der Hauptversammlung am 29. Januar 
   2015 für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 
   beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden ist, hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
   Juni 2018 niedergelegt. Es ist daher ein 
   Nachfolger für die restliche reguläre 
   Amtszeit des ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieds zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
   Martin Schoefer, wohnhaft in München, 
   Vorstand der Aurelius Beteiligungsberatungs 
   AG, als Vertreter der Anteilseigner für eine 
   Amtszeit von der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 6. Dezember 2018 an bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei seinem 
   Wahlvorschlag an die Hauptversammlung an den 
   Unternehmens- und Aktionärsinteressen sowie 
   an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und 
   dabei die fachliche und persönliche 
   Qualifikation des Kandidaten in den 
   Vordergrund gestellt. 
 
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Herr Dr. Martin Schoefer ist weder Mitglied eines 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch 
Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremiums eines anderen Wirtschaftsunternehmens. 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene 
Kandidat unterhält folgende geschäftliche Beziehungen 
zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen 
der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionären, die nach der Einschätzung des 
Aufsichtsrats gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legen 
sind: Herr Dr. Schoefer ist Vorstand der Aurelius 
Beteiligungsberatungs AG, einer hundertprozentigen 
Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities 
SE & Co. KGaA, die direkt und indirekt insgesamt 75,72% 
der stimmberechtigten Aktien an der HanseYachts AG 
hält. 
 
*II. Zugänglich zu machende Unterlagen* 
 
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und 
der gebilligte Konzernabschluss des 
HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018 
jeweils nebst Lagebericht und erläuterndem Bericht des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
Absatz 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2017/2018 sind ab dem Tag der 
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.hansegroup.com/de 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich. Darüber 
hinaus liegen diese Unterlagen auch ab dem Zeitpunkt 
der Einberufung zu den üblichen Geschäftszeiten in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der 
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen 
auch von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir, an die folgende Adresse zu 
richten: 
 
HanseYachts AG 
Investor Relations - HV 2018 
Ladebower Chaussee 11 
D-17493 Greifswald 
Telefax: +49 (0)3834 5792 81 
E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
*III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*1. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nach § 
17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. 
Als Nachweis des Aktienbesitzes ist ein in Textform 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch ein depotführendes Institut zu erbringen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
('Nachweisstichtag'), d.h. Donnerstag, den 15. November 
2018, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
Donnerstag, den 29. November 2018, 24:00 Uhr, unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
HanseYachts AG 
c/o UBJ.GmbH 
Kapstadtring 10 
D-22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40-6378-5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. Dabei richten sich die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 26, 2018 09:09 ET (13:09 GMT)

haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und 
des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. 
Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel 
und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der 
Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich 
alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung 
zu setzen und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung dort anzufordern. Das 
depotführende Institut wird in diesen Fällen für die 
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge 
tragen. 
 
*2. Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung unter den oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen angemeldet haben, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch 
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die 
nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten 
Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein 
Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht ein 
Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hansegroup.com/de 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zum Herunterladen 
bereit. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für 
eine Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
HanseYachts AG 
Investor Relations - HV 2018 
Ladebower Chaussee 11 
D-17493 Greifswald 
Telefax: +49 (0)3834-579281 
E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen 
Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der 
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, 
soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt 
werden, bis zum Mittwoch, den 5. Dezember 2018, 18:00 
Uhr, (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung unter den oben 
genannten Teilnahmevoraussetzungen anmelden. Wir bitten 
die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, 
für diese Vollmacht das auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hansegroup.com/de 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältliche 
Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden und 
hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die 
Stimmrechtsausübung zu erteilen. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter darf nur 
gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen 
Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei 
nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem 
betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Diese kann auch elektronisch übermittelt 
werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte 
Eintrittskarte und das auf der Internetseite der 
Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende 
Vollmachts- und Weisungsformular als eingescannte 
Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die 
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen 
bis spätestens Mittwoch, den 5. Dezember 2018, 18:00 
Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
HanseYachts AG 
Investor Relations - HV 2018 
Ladebower Chaussee 11 
D-17493 Greifswald 
Telefax: +49 (0)3834-5792 81 
E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
Alternativ ist eine Übergabe an den 
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung 
möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung 
bzw. Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft besteht nicht. 
 
*IV. Rechte der Aktionäre* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand an die folgende 
Postanschrift oder bei Verwendung einer qualifizierten 
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an die folgende 
E-Mail-Adresse zu richten: 
 
HanseYachts AG 
Vorstand - HV 2018 
Ladebower Chaussee 11 
D-17493 Greifswald 
E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
Es muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 5. 
November 2018, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
*2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag des 
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 
AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 
AktG zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich 
zu richten an: 
 
HanseYachts AG 
Vorstand - HV 2018 
Ladebower Chaussee 11 
D-17493 Greifswald 
Telefax: +49 (0)3834-5792 81 
E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Anträge von Aktionären zu Punkten der 
Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des 
Abschlussprüfers und/oder zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern, die mit Begründung - wobei 
Wahlvorschläge von Aktionären keiner Begründung 
bedürfen - bis mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis Mittwoch, den 21. November 
2018 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der 
vorstehend genannten Adresse eingehen, werden 
unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.hansegroup.com/de 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den 
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 

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October 26, 2018 09:09 ET (13:09 GMT)

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