DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.12.2018 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.12.2018 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-10-26 / 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HanseYachts AG Greifswald WKN: A0KF6M / ISIN:
DE000A0KF6M8 Ordentliche Hauptversammlung 2018
Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am
Donnerstag, den 6. Dezember 2018, um 10:00 Uhr, in der
Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489
Greifswald, stattfindet.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 sowie
des Lageberichts und des Konzernlageberichts
jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz
1, 315a Absatz 1 HGB und dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 9.
Oktober 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Der Jahresabschluss, der
Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands
zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, §
315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. -
im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.
Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die
Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen
Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu
diesem Tagesordnungspunkt also nicht gefasst.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu
erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/2019 sowie des Prüfers für eine
gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und
etwaiger zusätzlicher Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/2019 zu wählen. Des Weiteren schlägt der
Aufsichtsrat auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Prüfer für eine prüferische Durchsicht der
verkürzten Abschlüsse und der
Zwischenlageberichte des
Halbjahresfinanzberichtes (§§ 115 Abs. 5, 117
WpHG) und etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7
WpHG für das Geschäftsjahr 2018/2019 und für
das Geschäftsjahr 2019/2020, soweit sie vor
der Hauptversammlung im Geschäftsjahr
2019/2020 aufgestellt werden, für den Fall zu
wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine
entsprechende prüferische Durchsicht
vorzunehmen.
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 96, 101 AktG in Verbindung mit
§ 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus vier von der Hauptversammlung
sowie zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Das
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Luzi Rageth,
das von der Hauptversammlung am 29. Januar
2015 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das Geschäftsjahr 2018/2019
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt
worden ist, hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30.
Juni 2018 niedergelegt. Es ist daher ein
Nachfolger für die restliche reguläre
Amtszeit des ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieds zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Martin Schoefer, wohnhaft in München,
Vorstand der Aurelius Beteiligungsberatungs
AG, als Vertreter der Anteilseigner für eine
Amtszeit von der Beendigung der
Hauptversammlung am 6. Dezember 2018 an bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr
2018/2019 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei seinem
Wahlvorschlag an die Hauptversammlung an den
Unternehmens- und Aktionärsinteressen sowie
an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und
dabei die fachliche und persönliche
Qualifikation des Kandidaten in den
Vordergrund gestellt.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Herr Dr. Martin Schoefer ist weder Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch
Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines anderen Wirtschaftsunternehmens.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex:*
Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat unterhält folgende geschäftliche Beziehungen
zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen
der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionären, die nach der Einschätzung des
Aufsichtsrats gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legen
sind: Herr Dr. Schoefer ist Vorstand der Aurelius
Beteiligungsberatungs AG, einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities
SE & Co. KGaA, die direkt und indirekt insgesamt 75,72%
der stimmberechtigten Aktien an der HanseYachts AG
hält.
*II. Zugänglich zu machende Unterlagen*
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und
der gebilligte Konzernabschluss des
HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018
jeweils nebst Lagebericht und erläuterndem Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017/2018 sind ab dem Tag der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hansegroup.com/de
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich. Darüber
hinaus liegen diese Unterlagen auch ab dem Zeitpunkt
der Einberufung zu den üblichen Geschäftszeiten in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen
auch von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt.
Bestellungen bitten wir, an die folgende Adresse zu
richten:
HanseYachts AG
Investor Relations - HV 2018
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
Telefax: +49 (0)3834 5792 81
E-Mail: hv@hanseyachts.com
*III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*1. Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nach §
17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
Als Nachweis des Aktienbesitzes ist ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch ein depotführendes Institut zu erbringen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag'), d.h. Donnerstag, den 15. November
2018, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
Donnerstag, den 29. November 2018, 24:00 Uhr, unter
folgender Adresse zugehen:
HanseYachts AG
c/o UBJ.GmbH
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen. Dabei richten sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag
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October 26, 2018 09:09 ET (13:09 GMT)
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haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende Institut wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge tragen. *2. Stimmrechtsvertretung* Die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung unter den oben genannten Teilnahmevoraussetzungen angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: HanseYachts AG Investor Relations - HV 2018 Ladebower Chaussee 11 D-17493 Greifswald Telefax: +49 (0)3834-579281 E-Mail: hv@hanseyachts.com Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis zum Mittwoch, den 5. Dezember 2018, 18:00 Uhr, (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls ordnungsgemäß zur Hauptversammlung unter den oben genannten Teilnahmevoraussetzungen anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung zu erteilen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Diese kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende Vollmachts- und Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen bis spätestens Mittwoch, den 5. Dezember 2018, 18:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Adresse zu übermitteln: HanseYachts AG Investor Relations - HV 2018 Ladebower Chaussee 11 D-17493 Greifswald Telefax: +49 (0)3834-5792 81 E-Mail: hv@hanseyachts.com Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. *IV. Rechte der Aktionäre* *1. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand an die folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: HanseYachts AG Vorstand - HV 2018 Ladebower Chaussee 11 D-17493 Greifswald E-Mail: hv@hanseyachts.com Es muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 5. November 2018, 24:00 Uhr, zugehen. *2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich zu richten an: HanseYachts AG Vorstand - HV 2018 Ladebower Chaussee 11 D-17493 Greifswald Telefax: +49 (0)3834-5792 81 E-Mail: hv@hanseyachts.com Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die mit Begründung - wobei Wahlvorschläge von Aktionären keiner Begründung bedürfen - bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Mittwoch, den 21. November 2018 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
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October 26, 2018 09:09 ET (13:09 GMT)
beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der
Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG
auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann
nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie
dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
*3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs.
1 AktG*
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist
insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während
der Hauptversammlung den zeitlich angemessenen Rahmen
für den Verlauf der Hauptversammlung, für die
Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder
für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen.
*V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, nähere Erläuterungen zu den in obigem
Abschnitt IV. dargestellten Aktionärsrechten sowie
weitere Informationen nach § 124a AktG, darunter diese
Einberufung der Hauptversammlung, Vollmachtsformulare
und etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122
Abs. 2 AktG, sind alsbald nach der Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hansegroup.com/de
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber
hinaus in den Geschäftsräumen der HanseYachts AG,
Ladebower Chaussee 11, D-17493 Greifswald, sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden
Unterlagen erteilt.
*VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 11.091.430,00 und ist eingeteilt
in 11.091.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von je EUR
1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 11.091.430. Aus
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Greifswald, im Oktober 2018
*HanseYachts AG*
_Der Vorstand_
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO
im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der
Hauptversammlung
Die HanseYachts AG verarbeitet im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten
(insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten
des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie;
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen
Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) nach den
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG') sowie
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO'), des
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die
Gesellschaft übermittelt werden.
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und
Datenschutzbeauftragter*
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
E-Mail: info@hanseyachts.com
Telefon: +49 (0)3834 / 5792-0
Den Datenschutzbeauftragten der HanseYachts AG
erreichen Sie unter
HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
E-Mail: datenschutz@hanseyachts.com
*Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung*
Die HanseYachts AG verarbeitet Ihre personenbezogenen
Daten, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und
um die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der
Hauptversammlung (z. B. Prüfung der
Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung,
dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und
Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der
betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und
anderer versammlungsbezogener Rechte nicht möglich.
Die Verarbeitung umfasst Vorgänge im Zusammenhang mit
der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung,
der Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten bzw. den von der von der HanseYachts
AG benannten Stimmrechtsvertreter, dem
Teilnehmerverzeichnis sowie
Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen.
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen
Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils Art. 6 (1) c)
DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung
rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur
Vornahme der vorstehend beschriebenen
Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem
Aktiengesetz.
Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen
Daten ist jeweils erforderlich, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichten der HanseYachts AG zu
erfüllen.
*Empfänger der personenbezogenen Daten*
Für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen wir
uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen
Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28
DSGVO verarbeiten.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der
Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie
erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von
bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten
veröffentlicht.
Im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften können wir
verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten
weiteren Empfängern, wie etwa Behörden oder Gerichten,
zu übermitteln.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen
Empfänger in einem Drittland ist nicht beabsichtigt.
*Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten*
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre
personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die
zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es
sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder
Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen
Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren
Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei
Jahren gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die
weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang
mit Ansprüchen, die gegen die HanseYachts AG oder
seitens der HanseYachts AG geltend gemacht werden
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren),
erforderlich.
*Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Ihrer Person*
- Recht auf Auskunft über die seitens der
HanseYachts AG über Sie gespeicherten Daten
(Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie
gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere,
sofern diese für die Zwecke, für die sie
ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr
erforderlich sind (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(Sperrung), insbesondere, sofern die
Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist
oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie
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October 26, 2018 09:09 ET (13:09 GMT)
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