Das Landgericht Stuttgart hat die Porsche SE im Dieselgate-Skandal in zwei Rechtsstreiten zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt (Az.(22 O 101/16 und 22 O 348/16). Das ist ein Paukenschlag für Aktionäre, allerdings hat Porsche SE umgehend Berufung angekündigt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Rechtsstreit aber bis vor den Bundesgerichtshof getragen.
Der Stuttgarter Vorsitzende Richter hatte entschieden, dass die Porsche Automobil Holding SE (PSE) kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG verletzt habe. Sie muss den klagenden Anleger deshalb ihren Kursdifferenzschaden nach § 37b WpHG a.F. ersetzen. Die Ersatzpflicht betrifft Käufe der Vorzugsaktie der PSE im Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis zum 22. September 2015.
Die Urteilsbegründung enthält spannende Ausführungen zur Haftung der Porsche Automobil ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Der Stuttgarter Vorsitzende Richter hatte entschieden, dass die Porsche Automobil Holding SE (PSE) kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG verletzt habe. Sie muss den klagenden Anleger deshalb ihren Kursdifferenzschaden nach § 37b WpHG a.F. ersetzen. Die Ersatzpflicht betrifft Käufe der Vorzugsaktie der PSE im Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis zum 22. September 2015.
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