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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-29 / 15:10 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 
A11Q05 ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, den 12. Dezember 2018, 
um 11:00 Uhr (MEZ), 
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. 
OG, 
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, 
 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der 
elumeo SE ein. 
 
Diese Hauptversammlung wird auf Verlangen der Aktionärin 
Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. vom 19. Oktober 
2018 einberufen. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Bericht des Verwaltungsrats über die 
   Restrukturierung der Produktion des 
   Unternehmens* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
 
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. hat 
die Einberufung dieser außerordentlichen 
Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten 
gefordert: 
 
2. *Festlegung der Zahl von 
   Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Der Verwaltungsrat besteht mit Wirkung zum 
   Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   aus vier Mitgliedern.' 
3. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Wolfgang Boyé* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr 
   Wolfgang Boyé wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
   des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   abberufen.' 
4. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Bernd Fischer* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Bernd 
   Fischer wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
   Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.' 
5. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Thomas Jarmuske* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr 
   Thomas Jarmuske wird mit Wirkung zum 
   Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   abberufen.' 
6. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Boris Kirn* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Boris 
   Kirn wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
   Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.' 
 
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER 
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende, 
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu 
diesem Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache 
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 21. November 2018, 
00:00 Uhr (MEZ), ('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
der Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) 
spätestens bis zum 05. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ, unter 
folgender Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der 
Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann 
durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur 
als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 
Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt, wer Aktien 
eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, 
ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von 
Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen 
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf 
die elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art. 
10 und Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus 
speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN 
BEVOLLMÄCHTIGTEN IN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bei 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären oder ein Kreditinstitut, andere von § 135 AktG 
erfasste Institute oder Personen oder eine Person ihrer 
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine frist- 
und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein 
Nachweis seines Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während 
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und 
der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der 
Gesellschaft zumindest der Textform (§ 126b BGB). 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende 
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet 
werden: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der 
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht 
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist 
die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b BGB) der 
Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 
AktG nicht etwas anderes ergibt (siehe unten). 
 
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an 
die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um 
den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu 
können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die 
vollständige Firma und den Wohnort bzw. die 
Geschäftsanschrift des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie 
auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, 
damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann. 
 

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October 29, 2018 10:11 ET (14:11 GMT)

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