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DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-10-29 / 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN):
A11Q05 ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 12. Dezember 2018,
um 11:00 Uhr (MEZ),
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3.
OG,
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
elumeo SE ein.
Diese Hauptversammlung wird auf Verlangen der Aktionärin
Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. vom 19. Oktober
2018 einberufen.
*TAGESORDNUNG*
1. *Bericht des Verwaltungsrats über die
Restrukturierung der Produktion des
Unternehmens*
Zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. hat
die Einberufung dieser außerordentlichen
Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten
gefordert:
2. *Festlegung der Zahl von
Verwaltungsratsmitgliedern*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Der Verwaltungsrat besteht mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung
aus vier Mitgliedern.'
3. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds
Wolfgang Boyé*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr
Wolfgang Boyé wird mit Wirkung zum Zeitpunkt
des Ablaufs dieser Hauptversammlung
abberufen.'
4. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds
Bernd Fischer*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Bernd
Fischer wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.'
5. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds
Thomas Jarmuske*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr
Thomas Jarmuske wird mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung
abberufen.'
6. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds
Boris Kirn*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Boris
Kirn wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.'
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE*
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende,
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu
diesem Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 21. November 2018,
00:00 Uhr (MEZ), ('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB)
spätestens bis zum 05. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ, unter
folgender Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
zugehen:
elumeo SE
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der
Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann
durch das depotführende Institut vorgenommen.
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur
als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405
Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt, wer Aktien
eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist,
ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von
Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf
die elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art.
10 und Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus
speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN
BEVOLLMÄCHTIGTEN IN DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bei
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären oder ein Kreditinstitut, andere von § 135 AktG
erfasste Institute oder Personen oder eine Person ihrer
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine frist-
und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein
Nachweis seines Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der
Gesellschaft in Betracht.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und
der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der
Gesellschaft zumindest der Textform (§ 126b BGB).
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet
werden:
elumeo SE
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist
die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b BGB) der
Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135
AktG nicht etwas anderes ergibt (siehe unten).
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an
die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um
den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu
können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die
vollständige Firma und den Wohnort bzw. die
Geschäftsanschrift des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie
auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an,
damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 29, 2018 10:11 ET (14:11 GMT)
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