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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-29 / 15:10 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 
A11Q05 ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, den 12. Dezember 2018, 
um 11:00 Uhr (MEZ), 
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. 
OG, 
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, 
 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der 
elumeo SE ein. 
 
Diese Hauptversammlung wird auf Verlangen der Aktionärin 
Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. vom 19. Oktober 
2018 einberufen. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Bericht des Verwaltungsrats über die 
   Restrukturierung der Produktion des 
   Unternehmens* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
 
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. hat 
die Einberufung dieser außerordentlichen 
Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten 
gefordert: 
 
2. *Festlegung der Zahl von 
   Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Der Verwaltungsrat besteht mit Wirkung zum 
   Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   aus vier Mitgliedern.' 
3. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Wolfgang Boyé* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr 
   Wolfgang Boyé wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
   des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   abberufen.' 
4. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Bernd Fischer* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Bernd 
   Fischer wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
   Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.' 
5. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Thomas Jarmuske* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr 
   Thomas Jarmuske wird mit Wirkung zum 
   Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung 
   abberufen.' 
6. *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
   Boris Kirn* 
 
   Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings 
   (Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Das Mitglied des Verwaltungsrates Herr Boris 
   Kirn wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
   Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.' 
 
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER 
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende, 
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu 
diesem Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache 
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 21. November 2018, 
00:00 Uhr (MEZ), ('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
der Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) 
spätestens bis zum 05. Dezember 2018, 24:00 Uhr MEZ, unter 
folgender Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der 
Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann 
durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur 
als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 
Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt, wer Aktien 
eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, 
ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von 
Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen 
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf 
die elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art. 
10 und Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus 
speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN 
BEVOLLMÄCHTIGTEN IN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bei 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären oder ein Kreditinstitut, andere von § 135 AktG 
erfasste Institute oder Personen oder eine Person ihrer 
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine frist- 
und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein 
Nachweis seines Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während 
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und 
der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der 
Gesellschaft zumindest der Textform (§ 126b BGB). 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende 
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet 
werden: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der 
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht 
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist 
die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b BGB) der 
Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 
AktG nicht etwas anderes ergibt (siehe unten). 
 
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an 
die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um 
den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu 
können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die 
vollständige Firma und den Wohnort bzw. die 
Geschäftsanschrift des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie 
auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, 
damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 29, 2018 10:11 ET (14:11 GMT)

DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der -2-

Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht 
an der Einlasskontrolle vorzeigt. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch 
die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis 
weder nach der Satzung noch nach dem ausdrücklichen 
Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine 
Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 
Absatz 3 Satz 3 AktG findet bei diesen Vollmachtsempfängern 
nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. 
Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der 
Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da 
er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG 
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 oder §§ 
135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nachprüfbar festhalten 
muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten 
bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution 
oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem 
vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in 
der Hauptversammlung der elumeo SE vertreten bzw. anwesend 
sein wird. 
 
Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung 
anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere 
Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit 
diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellte Institutionen oder Personen 
Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten 
sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 AktG (gegebenenfalls 
in Verbindung mit § 135 Absatz 8 AktG oder §§ 135 Absatz 
10, 125 Absatz 5 AktG) nur erteilen, wenn die Vollmacht 
dies gestattet. 
 
Formulare, welche für die Erteilung und für den Widerruf 
von Vollmachten verwendet werden können, erhalten die 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten 
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende 
Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/aoHV2018 
 
zugänglich. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare besteht nicht. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte 
zurückweisen. 
 
*STIMMABGABE DURCH EINEN VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN 
STIMMRECHTSVERTRETER* 
 
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte 
in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch 
die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter, Herrn Marc Hein-vom Hoff, Berlin, und 
Herrn Florian Spatz, Berlin, ausüben zu lassen. Auch in 
diesem Fall muss sich der Aktionär frist- und 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung an- melden und 
seinen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag nachweisen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
stimmen aufgrund der Bevollmächtigung durch die Aktionäre 
gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten ab. Die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft unterliegen bei Ausübung der Stimmrechte 
keinerlei Weisungen der elumeo SE. Bei nicht eindeutiger 
Weisung müssen sich die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt 
enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen 
das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im 
Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (z.B. bei 
Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden 
sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung 
teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über 
einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der 
Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht bedürfen zumindest 
der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
erteilen möchten können ein unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/aoHV2018 
 
zum Herunterladen bereitstehendes 
Vollmachts-/Weisungsformular verwenden. Das 
Vollmachts-/Weisungsformular kann auch kostenfrei bei der 
Gesellschaft angefordert werden. Eine Verpflichtung zur 
Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Formulars 
zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus organisatorischen 
Gründen bis spätestens 11. Dezember 2018, 16:00 Uhr (MEZ), 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgende 
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Übergabe der Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung möglich. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Absatz 2 
SEAG, § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht 275.000 Stückaktien) oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist 
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO in Verbindung 
mit § 50 Absatz 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der 
Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) 
erforderlich. § 50 Absatz 2 SEAG entspricht dabei 
inhaltlich der Regelung des § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG. 
 
Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem 
solchen Verlangen eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit 
des genannten Mindestbesitzes von Aktien ist gemäß § 
50 Absatz 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein 
Tagesordnungsergänzungsverlangen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 11. November 
2018, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Wir bitten, entsprechende 
Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
elumeo SE 
- Der Verwaltungsrat - 
z.Hd. Frau Dr. Susanne Ries 
Erkelenzdamm 59/61 
10999 Berlin 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden unverzüglich 
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
Sie werden außerdem auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/aoHV2018 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, zu den Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der 
Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. (nur betreffend 
Punkte der Tagesordnung) Wahlvorschläge zu machen, ohne 
dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich 
ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/aoHV2018 
 
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. November 2018, 
24.00 Uhr (MEZ), an die nachfolgend genannte Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
- Investor Relations - 
Erkelenzdamm 59/61 
10999 Berlin 
Telefax: +49 30 695979 650 
E-Mail: ir@elumeo.com 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt. 
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Verwaltungsrat 
außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann 
nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von 
Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Verwaltungsratsmitglieder oder Prüfer bzw. Firma und Sitz 
der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder 
die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Verwaltungsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 
AktG enthalten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 29, 2018 10:11 ET (14:11 GMT)

*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
jedem Aktionär auf Verlangen vom Verwaltungsrat Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Verwaltungsrat aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten 
Gründen absehen. 
 
Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der 
Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das 
Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Verlauf 
der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten oder für Frage- und Redebeiträge 
einzelner Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der 
Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. 
Darüber hinaus kann der Versammlungsleiter gemäß § 20 
Absatz 1 Satz 5 der Satzung der Gesellschaft den Schluss 
der Debatte anordnen, soweit dies für eine 
ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung 
erforderlich ist. 
 
*INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT* 
 
Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind alsbald nach 
der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/aoHV2018 
 
zugänglich: 
 
* der Inhalt der Einberufung, 
* die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
  im Zeitpunkt der Einberufung der 
  Hauptversammlung, 
* die Formulare, die für die Erteilung und den 
  Widerruf einer Vollmacht für die 
  Hauptversammlung verwendet werden können, 
* nähere Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, 
  Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und 
  Auskunftsrecht. 
 
Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen 
ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in 
den Geschäftsräumen der elumeo SE, Erkelenzdamm 59/61, 
10999 Berlin, und in der Hauptversammlung zur Einsicht 
durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
erteilt. 
 
Berlin, im Oktober 2018 
 
*elumeo SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2018-10-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: elumeo SE 
             Erkelenzdamm 59/61 
             10999 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 695979320 
Fax:         +49 30 69597920 
E-Mail:      susanne.ries@elumeo.com 
Internet:    http://www.elumeo.com 
ISIN:        DE000A11Q059 
WKN:         A11Q05 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
738921 2018-10-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 29, 2018 10:11 ET (14:11 GMT)

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