Viele Anleger lassen die Finger von bestimmten Finanzprodukten, weil sie als zu kompliziert gelten. Regulierer unterteilen dabei Finanzprodukte nach ihrer Komplexität. Dies kann entscheidend dafür sein, ob für den Verkauf eines Produktes eine Anlageberatung verlangt wird. Was vonseiten der Regulierer gut gemeint ist, wird dem Problem häufig nicht gerecht. Es gibt Alternativen, wie der DDV und Wissenschaftler der Universität Tübingen aufzeigen.
Laut DDV spielt die Komplexität eines Finanzproduktes bei der Regulierung der Anlageberatung eine entscheidende Rolle. Mit ihrer derzeitigen Definition von Komplexität würden die Regulierer den Anleger aber häufig in die Irre führen. Ein neuer Ansatz der Universität Tübingen stellt nun nicht mehr das Finanzprodukt, sondern den Anwender in den Mittelpunkt. Ein Finanzprodukt gilt als nichtkomplex, wenn der Anleger zu jeder Zeit den genauen Wert seiner Anlage feststellen kann. Muss der Anleger bei der Einschätzung des Wertes jedoch mit größeren Preisüberraschungen rechnen, gilt das Produkt als umso komplexer, je größer die Überraschung ist, heißt es weiter.
Die Klassifizierung in komplexe und nicht-komplexe Finanzprodukte spielt gerade in der Anlageberatung eine große Rolle. Sie entscheidet, ob ein Wertpapier ohne Beratung zum Kauf angeboten werden darf und in welchem Umfang eine detaillierte Risikoaufklärung erforderlich ist. Die bestehende europäische Regulierung sieht eine Klassifizierung ganzer Produktgruppen vor. Eine normale Lebensversicherung wird dabei beispielsweise als nicht-komplex eingestuft, ein DAX-Future hingegen als komplex. Diese Art der Klassifizierung ist allerdings sehr allgemein. Unterschiede innerhalb der einzelnen Produktkategorien werden nicht beachtet. Der Fokus der Einteilung liegt auf dem Produkt und weniger auf dem Anwender, so der DDV.
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