Düsseldorf (ots) - Durch falsche Angaben bei den Job-Centern der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben kriminelle Banden im vergangenen Jahr zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen im Umfang von mindestens 50 Millionen Euro bezogen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt. "Die BA schätzt auf der Grundlage der stichprobenartigen Erhebungen, dass durch bandenmäßigen Leistungsmissbrauch ein Vermögensschaden von rund 50 Millionen Euro entstanden ist", heißt es in der Antwort. Der Leistungsmissbrauch "aufgrund bandenmäßiger Kriminalität" ist demnach erstmals 2017 durch eine Umfrage unter den Job-Centern ermittelt worden. "Den Berichten zufolge lag die Anzahl der Fälle mit Leistungsmissbrauch bzw. Verdacht auf Leistungsmissbrauch bei 4400", heißt es in der Antwort. Der Großteil der Fälle fokussiere sich auf großstädtische Ballungsräume. Die Gesamtzahl der festgestellten Missbrauchsfälle lag mit 119.541 im vergangenen Jahr nur geringfügig unter der Zahl von 2016 (121.464). Den daraus entstandenen Schaden beziffert die BA im vergangenen Jahr auf 54 Millionen. Rechnet man den Schaden aus bandenmäßigem Missbrauch hinzu, betrug der gesamte Schaden mehr als 100 Millionen Euro. Wie aus der Antwort hervorgeht, verfügen viele Job-Center aber über zu wenig Personal, um Leistungsmissbräuche ausreichend aufzudecken. "Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates darf nicht durch Nachlässigkeit beim Kampf gegen den Leistungsmissbrauch gefährdet werden. Die bisherigen Maßnahmen sind hierfür vollkommen unzureichend", kritisierte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober. Kontext Von bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität ist auszugehen, wenn Gruppen den Staat systematisch prellen, indem sie etwa falsche Angaben über Familienangehörige, Wohnungen oder geringfügige Beschäftigungen machen, um Hartz-IV-Leistungen zu beziehen. Neben dem bandenmäßigen Betrug dokumentiert die BA aber auch individuelle Leistungsmissbräuche. Darunter fallen Verstöße gegen Mitteilungs- und Anzeigepflichten des Beziehers der Grundleistung - etwa nicht angezeigtes Arbeitseinkommen oder Vermögen - oder auch Betrug beispielsweise durch Urkundenfälschungen.
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