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Wirtschaftskommentar des Mannheimer Morgen

Mannheimer Morgen über die EuGH-Urteile zum Thema Urlaub 
 
Überschrift: Besondere Verantwortung 
 
Das Schöne an schnörkellosen Sätzen aus Gesetzestexten ist, dass sie - meistens - für Klarheit sorgen. Dazu gehört dieser aus dem Bundesurlaubsgesetz: âEURzJeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.' Punkt, Aus, Ende. Urlaub ist keine mildtätige Geste eines generösen Arbeitgebers. Urlaub muss gewährt werden, und der Arbeitnehmer darf ihn einfordern. Der Europäische Gerichtshof hat alle Chefs nun daran erinnert, dass sie eine besondere Verantwortung haben, wenn es um die Erholung ihrer Mitarbeiter geht. 
Das ist im Grunde genommen eher traurig, da es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt. Kluge Arbeitgeber haben längst erkannt, wie wichtig angemessene Erholungsphasen für ihre Beschäftigten sind. Ausgeruhte Mitarbeiter sind im globalisierten und digitalisierten Wettbewerb ein entscheidender Erfolgsfaktor. Umgekehrt ist ausreichender Urlaub in der beschleunigten, räumlich und zeitlich zunehmend entgrenzten Arbeitswelt wichtiger denn je, um die Gesundheit jedes einzelnen Mitarbeiters zu erhalten. Und dazu ist jeder Arbeitgeber unabhängig von unternehmerischer Vernunft verpflichtet. Firmen, die in vollem Wissen um die Rechte der Beschäftigten Raubbau an deren Gesundheit betreiben, verhalten sich schlicht menschenverachtend. 
 
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(END) Dow Jones Newswires

November 06, 2018 13:34 ET (18:34 GMT)

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