Auch beim Verkauf von Immobilien soll bald der Auftraggeber den Makler bezahlen - das macht den Hauskauf einem Gutachten zufolge aber teurer statt billiger. Die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips werde nicht so wirken, wie Justizministerin Katarina Barley (SPD) erwarte, heißt es in dem Gutachten für den Ring Deutscher Makler, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei vielmehr zu erwarten, dass der Verkäufer die Maklerkosten dann in den Kaufpreis einkalkuliere. Steigt der Kaufpreis, fällt aber auch mehr Grunderwerbssteuer an. Letztlich würde der Käufer damit draufzahlen.
Barley hatte angekündigt, das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch einzuführen. Sie erwartet dadurch eine spürbare Entlastung der Käufer, da meist der Verkäufer den Makler beauftrage. Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Am Mittwoch wollte sich Staatssekretär Gerd Billen mit Vertretern der Immobilienwirtschaft treffen.
Bei der Vermietung von Wohnungen gilt bereits das Bestellerprinzip: Der Vermieter muss den Makler selbst zahlen, wenn er ihn beauftragt. Das funktioniere, da die Höhe der Miete nicht marktwirtschaftlichen Regeln, sondern dem sozialen Mietrecht unterliege, heißt es in dem Gutachten einer Münchner Kanzlei. Der Vermieter kann in Gebieten mit hoher Nachfrage wegen der Mietpreisbremse nicht beliebig viel verlangen und daher die Maklerkosten nicht einfach umlegen./tam/DP/zb
AXC0031 2018-11-07/05:22