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Dow Jones News
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Gläubiger von Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG im Volumen von rund 1 Mrd. Euro veröffentlichen Stellungnahme zur Restrukturierungsankündigung der Bank

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-11-08 / 15:40 
 
Hamburg, 8. November 2018 
 
Am 6. November kündigte die HSH an, dass sie bestimmte Schritte zur 
vorgeblichen Verschlankung und Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis zu 
unternehmen beabsichtigt - unter anderem durch eine Liability Management 
Exercise ("LME", eine Umstrukturierung von Anleihen vor deren Ablauf). 
Während die Anleihegläubiger Restrukturierungsmaßnahmen der Bank 
generell begrüßen, drohte die Bank den Tier-1-Anleihegläubigern in 
derselben Ankündigung unangemessen mit der "Kündigung" ihrer Anleihen und 
einer effektiven Doppelbelastung durch Verlustvorträge. Diese Drohungen sind 
nach Ansicht der Anleihegläubiger substanzlos, denn sie sind vertraglich 
unzulässig und verstoßen gegen deutsches Recht. Sie entsprechen zudem 
nicht dem Verhalten, das von einem regulierten Finanzinstitut zu erwarten 
ist. 
 
Nach Einschätzung der Anleihegläubiger war es das Ziel der überraschenden 
Ankündigung der HSH, die Handelspreise der betroffenen Tier-1-Anleihen im 
Vorfeld der LME negativ zu beeinflussen. Die Bank hat nicht begründet, warum 
sie von ihrer jüngsten Prognose abgewichen ist, die eine Hochschreibung der 
Tier-1-Anleihen auf den Nennwert bis 2023 implizierte und auf die sich die 
Anleger verlassen haben. Die jüngste Veröffentlichung wirft ernste Fragen 
über die zugrunde liegenden Absichten der Bank auf. 
 
Die Anleihegläubiger sind darüber hinaus der Ansicht, dass die Ankündigung 
der Bank ein unangemessener Versuch sein könnte, die Anleihegläubiger davon 
abzuhalten, ihren laufenden Antrag auf Discovery in den USA (Antrag auf 
Vorlage von relevanten Dokumenten) gegen einen Teil der Erwerber der Bank 
weiter zu verfolgen und die bis Ende des Jahres geplante Klage gegen die HSH 
in Deutschland zu verhindern. 
 
Die Anleihegläubiger werden sich durch die übermäßig aggressiven 
Taktiken der HSH nicht abschrecken lassen. 
 
Erstens erfordert die Kündigung der vier börsennotierten Tier-1-Anleihen 
eine aufsichtsrechtliche Genehmigung. Eine der Tier-1-Anleihen kann von der 
Bank erst nach der Hochschreibung auf den Nennwert gekündigt werden. In 
jedem Fall wäre es beispiellos, dass eine deutsche Bank ihre Tier-1-Anleihen 
unter dem Nennwert kündigt, insbesondere wenn sie kurz vor der 
Profitabilität steht. Die HSH geht davon aus, in naher Zukunft hoch 
profitabel zu sein. Es wäre eine treuwidrige Behandlung der 
Anleihegläubiger, wenn diese lediglich an den Verlusten der Bank beteiligt 
und die Anleihen kurz vor Erreichen eines hohen Profitabilitätsniveaus 
gekündigt werden. Dies entspräche einer unangemessenen Bevorzugung der neuen 
Private-Equity-Eigentümer der HSH auf Kosten der Anleihegläubiger. Darüber 
hinaus werden die Anleihegläubiger in der geplanten und bereits 
angekündigten Klage gegen die HSH in Deutschland Schadenersatz in Höhe von 
mehreren hundert Millionen Euro verlangen. Sollte die HSH die Anleihen 
kündigen, wäre dieser Schadenersatz in Geld zu leisten. Forderungen dieser 
Größenordnung könnten das regulatorische Kapital der Bank erheblich 
beeinträchtigen und sogar die Zulassung der Bank zum Einlagensicherungfonds 
des Bundesverbands deutscher Banken gefährden. Die Anleihegläubiger sind der 
Ansicht, dass diese Tatsachen die HSH und die Aufsichtsbehörden davon 
abhalten sollten, eine Kündigung anzustreben bzw. zuzulassen, bis die 
Tier-1-Anleihen zum Nennwert hochgeschrieben wurden. 
 
Zweitens ist die Nutzung von Verlustvorträgen zur weiteren Herabschreibung 
des Buchwerts der Tier-1-Anleihen eine leere Drohung. In Kombination mit der 
Kündigung der Anleihen würde dieses Vorgehen zu dem absurden Ergebnis 
führen, dass die Tier-1-Anleihen den Aktionären untergeordnet werden. Die 
Anleihegläubiger sind überzeugt, dass ein solches Vorgehen gegen die 
Bedingungen der HSH Tier-1-Anleihen verstößt und der grundlegenden 
Konzeption der Tier-1-Anleihen widersprechen würde. 
 
Statt die Tier-1-Anleihen zu kündigen oder weiter herabzuschreiben, sollte 
die HSH unverzüglich ausreichend Mittel aus ihrer Rücklage nach §340g HGB 
(die die Bank in den zurückliegenden Jahren unzulässig aufgebläht hat) 
freisetzen, um ihre Tier-1-Anleihen auf den Nennwert hochzuschreiben. Dies 
wäre nicht nur angesichts der Privatisierung der HSH und ihrer eigenen 
Erwartung, dass die Bank in Zukunft hochprofitabel sein wird, angezeigt, 
sondern wäre auch eine geeignete Entschädigung für die jahrelange 
manipulative, unzulässige und im Ergebnis rechtswidrige Herabschreibung der 
Tier-1-Anleihen. 
 
Während die Anleihegläubiger den Rechtsweg unverändert weiter verfolgen, 
sind sie nach wie vor bereit, in einen Dialog mit der Bank und ihren 
Beratern zu treten. 
 
*Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen**:* 
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP 
+ 49 40 89728-7000 
NadineHerrmann@quinnemanuel.com 
 
*Pressekontakt:* 
Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Tobias Eberle / Thomas Katzensteiner 
+49 69 794 090 -24 / -25 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
 
Hinweis: Bei der vorliegenden deutschen Textversion handelt es sich um eine 
Übersetzung des englischen Textes. Die englische Version ist 
maßgeblich. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2018-11-08 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
743403 2018-11-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 08, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)

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